Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand.
Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatpersonen und Unternehmern, genauso wie von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden.
Das spricht uns an; da gehören wir zu.
Nun erreicht mich ein erster
Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Sehr geehrte(r) Benutzer(in) des ElsterOnline-Portals,
vielen Dank für Ihre Registrierung beim ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung.
Anbei erhalten Sie eine wichtige Information zu Ihrem Einstieg in das Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Sie haben Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr **2011** mit einem Zertifikat des ElsterOnline-Portals authentifiziert übermittelt. Die zu Ihrem Zertifikat hinterlegte Steuernummer hat sich zwischenzeitlich geändert.
Für den Abruf der ELStAM ist zwingend ein Zertifikat mit der aktuell gültigen Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte erforderlich. Eine Umstellung Ihres bisherigen Zertifikats ist leider nicht möglich.
Für die Teilnahme am Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist es daher notwendig, dass Sie sich mit der neuen Steuernummer erneut am ElsterOnline-Portal registrieren. Damit erhalten Sie ein neues Zertifikat.
Es wird empfohlen, im Rahmen der Registrierung die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" auszuwählen.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie im Internet im PDF-Format unter folgendem Link:
https://www.elster.de/download/Registrierung_AG_am_EOP_Stand_2012_10_23.pdf
Hinweise und Informationsmaterial für Arbeitgeber zur ELStAM finden Sie im Internet unter
https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php
Sollten Sie bereits erfolgreich an diesem Verfahren teilnehmen, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
Liebe MitforistInnen,
was möchte uns die Finanzverwaltung mitteilen?
In dem oben vollständig wiedergegebenen wichtigen Hinweis finde ich keinen Bezug zu einem der zahlreichen Mandaten aus 2011.
Die Größenordnung ist vierstellig.
Ich entnehme zumindest, dass mindestens ein Mandant aus **2011** eine neue Steuernummer bekommen hat. Sollten nun die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer dieses Mandanten abgerufen werden,
oder weitere Meldungen für diesen Mandanten übermittelt werden, ist die aktuell gültige Steuernummer zu erfragen.
- Aber für welchen Mandanten ? ? ?
Die gleiche Frage geht auch an hotline@elster.de , aber vielleicht hat hier schon heute Nacht jemand die zündende Idee.
Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatpersonen und Unternehmern, genauso wie von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden.
Das spricht uns an; da gehören wir zu.
Nun erreicht mich ein erster
Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Sehr geehrte(r) Benutzer(in) des ElsterOnline-Portals,
vielen Dank für Ihre Registrierung beim ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung.
Anbei erhalten Sie eine wichtige Information zu Ihrem Einstieg in das Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Sie haben Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr **2011** mit einem Zertifikat des ElsterOnline-Portals authentifiziert übermittelt. Die zu Ihrem Zertifikat hinterlegte Steuernummer hat sich zwischenzeitlich geändert.
Für den Abruf der ELStAM ist zwingend ein Zertifikat mit der aktuell gültigen Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte erforderlich. Eine Umstellung Ihres bisherigen Zertifikats ist leider nicht möglich.
Für die Teilnahme am Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist es daher notwendig, dass Sie sich mit der neuen Steuernummer erneut am ElsterOnline-Portal registrieren. Damit erhalten Sie ein neues Zertifikat.
Es wird empfohlen, im Rahmen der Registrierung die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" auszuwählen.
Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie im Internet im PDF-Format unter folgendem Link:
https://www.elster.de/download/Registrierung_AG_am_EOP_Stand_2012_10_23.pdf
Hinweise und Informationsmaterial für Arbeitgeber zur ELStAM finden Sie im Internet unter
https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php
Sollten Sie bereits erfolgreich an diesem Verfahren teilnehmen, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
Liebe MitforistInnen,
was möchte uns die Finanzverwaltung mitteilen?
In dem oben vollständig wiedergegebenen wichtigen Hinweis finde ich keinen Bezug zu einem der zahlreichen Mandaten aus 2011.
Die Größenordnung ist vierstellig.
Ich entnehme zumindest, dass mindestens ein Mandant aus **2011** eine neue Steuernummer bekommen hat. Sollten nun die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer dieses Mandanten abgerufen werden,
oder weitere Meldungen für diesen Mandanten übermittelt werden, ist die aktuell gültige Steuernummer zu erfragen.
- Aber für welchen Mandanten ? ? ?
Die gleiche Frage geht auch an hotline@elster.de , aber vielleicht hat hier schon heute Nacht jemand die zündende Idee.
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