Sehr geehrte Entwickler und Sachverständige des Elster-Formulares,
ich komme bei der Erfassung meiner Einkommensteuererklärung 2012 nicht so richtig voran.
Ich habe ein nicht selbst genutzes Objekt, welches vermietet ist - und dafür schon seit Jahren die Anlage V genutzt.
Nun kommen in 2012 diverse landwirtschalftliche Flächen in unterschiedlichen Gemarkungen hinzu, für die Pachteinnahmen anfallen. Diese müßten in der Anlage V als Pachteinnahmen angegeben werden - Zeile 32. Hier können auch weitere Zeilen hinzugefügt werden. Nur wie ist die Gruppierung sinnvoll?
Logisch wäre mir eine Gruppierung nach Pachtverträgen - ist das richtig?
Nur ist selbst bei dieser Gruppierung immer noch sehr sehr viel Text anfällig, der auf Erläuterungsbögen beizufügen ist.
Warum gibt es da nicht die Möglichkeit die üblichen Angaben, die eh immer vom Finanzamt nachgefragt werden gleich mit anzugeben.
Wo kann ich die Werbungskosten angeben die im Zusammenhang mit der Verpachtung der Flächen anfallen?
Soll ich die mit den Werbungskosten des bebauten Grundstückes mischen?
Das wäre doch falsch? Oder sind die überhaupt nicht anzugeben?
Ich hoffe hier kommen ein paar sinnvolle Antworten, für die ich mich hier schon bedanke!
ich komme bei der Erfassung meiner Einkommensteuererklärung 2012 nicht so richtig voran.
Ich habe ein nicht selbst genutzes Objekt, welches vermietet ist - und dafür schon seit Jahren die Anlage V genutzt.
Nun kommen in 2012 diverse landwirtschalftliche Flächen in unterschiedlichen Gemarkungen hinzu, für die Pachteinnahmen anfallen. Diese müßten in der Anlage V als Pachteinnahmen angegeben werden - Zeile 32. Hier können auch weitere Zeilen hinzugefügt werden. Nur wie ist die Gruppierung sinnvoll?
Logisch wäre mir eine Gruppierung nach Pachtverträgen - ist das richtig?
Nur ist selbst bei dieser Gruppierung immer noch sehr sehr viel Text anfällig, der auf Erläuterungsbögen beizufügen ist.
Warum gibt es da nicht die Möglichkeit die üblichen Angaben, die eh immer vom Finanzamt nachgefragt werden gleich mit anzugeben.
Wo kann ich die Werbungskosten angeben die im Zusammenhang mit der Verpachtung der Flächen anfallen?
Soll ich die mit den Werbungskosten des bebauten Grundstückes mischen?
Das wäre doch falsch? Oder sind die überhaupt nicht anzugeben?
Ich hoffe hier kommen ein paar sinnvolle Antworten, für die ich mich hier schon bedanke!
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