Hallo,
am 1. 4. 2013 ist die Zahlung für den selbstverbrauchten Strom weggefallen. Jetzt gibt es nur noch die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom, die Förderung für privat verbrauchten Strom ist ja weggefallen.
Wenn der Netzbetreiber und die Stromlieferant nicht identisch sind, ist das ab dem
1. 4. 2013 erlaubt? Bisher wurde ja der privat verbrauchte Strom verrechnet mit den gesamten Stromkosten.
Wie hoch ist der Betrag, den ich pro Kw als Entnahme von Gegenständen (privat verbrauchter Strom) in der Steuererklärung angeben muß? Ich finde hierzu keine Auskunft. Warscheinlich werde ich 50% einspeisen und 50% privat verbrauchen.
Was ist jetzt richtig.
LG CBweißbaer
am 1. 4. 2013 ist die Zahlung für den selbstverbrauchten Strom weggefallen. Jetzt gibt es nur noch die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom, die Förderung für privat verbrauchten Strom ist ja weggefallen.
Wenn der Netzbetreiber und die Stromlieferant nicht identisch sind, ist das ab dem
1. 4. 2013 erlaubt? Bisher wurde ja der privat verbrauchte Strom verrechnet mit den gesamten Stromkosten.
Wie hoch ist der Betrag, den ich pro Kw als Entnahme von Gegenständen (privat verbrauchter Strom) in der Steuererklärung angeben muß? Ich finde hierzu keine Auskunft. Warscheinlich werde ich 50% einspeisen und 50% privat verbrauchen.
Was ist jetzt richtig.
LG CBweißbaer
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