Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich bin Verwalter von zwei PV-anlagen, die als GbR geführt werden. Hierzu wurde schon vor vielen Jahren beschlossen, die Gewinnermittlung als Bilanz zu erstellen, obwohl das weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich notwendig ist.
Ab 2013 soll ich die Bilanz nun elektronisch übermitteln. Die Buchführung erfolgt "mit der Hand am Arm", bei ca. 50 bis 80 Buchungen jährlich schaffe ich mir doch keine Software dazu an. Als Hilfe verwende ich eine einfache Open-Office-Tabelle zum aufaddieren, das ist alles.
Wenn die Meinung der Verwaltung richtig verstehe, sind Kostengründe keine Härtefälle.
Elster bietet dazu nix an - gibt es andere Optionen, die Daten elektronisch zu übermitteln? Also kostenlos oder kostengünstig? Wenn ja, was könnt ihr mir dazu empfehlen?
Oder ist die Konsequenz doch eher die, das ganze auf Einnahmeüberschussrechnung umzustellen? DAnn würde ich von der Technik dazu gezwungen, meine steuerlichen Wahlrechte nicht auszuüben, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Bin für Hinweise dankbar, denn die Anbieterliste auf www.esteuer.de ist ja unmöglich zu durchschauen, zumal dort keine angaben zu den Kosten zu finden sind.
danke schonmal
Stefan
ich habe folgendes Problem: ich bin Verwalter von zwei PV-anlagen, die als GbR geführt werden. Hierzu wurde schon vor vielen Jahren beschlossen, die Gewinnermittlung als Bilanz zu erstellen, obwohl das weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich notwendig ist.
Ab 2013 soll ich die Bilanz nun elektronisch übermitteln. Die Buchführung erfolgt "mit der Hand am Arm", bei ca. 50 bis 80 Buchungen jährlich schaffe ich mir doch keine Software dazu an. Als Hilfe verwende ich eine einfache Open-Office-Tabelle zum aufaddieren, das ist alles.
Wenn die Meinung der Verwaltung richtig verstehe, sind Kostengründe keine Härtefälle.
Elster bietet dazu nix an - gibt es andere Optionen, die Daten elektronisch zu übermitteln? Also kostenlos oder kostengünstig? Wenn ja, was könnt ihr mir dazu empfehlen?
Oder ist die Konsequenz doch eher die, das ganze auf Einnahmeüberschussrechnung umzustellen? DAnn würde ich von der Technik dazu gezwungen, meine steuerlichen Wahlrechte nicht auszuüben, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Bin für Hinweise dankbar, denn die Anbieterliste auf www.esteuer.de ist ja unmöglich zu durchschauen, zumal dort keine angaben zu den Kosten zu finden sind.
danke schonmal
Stefan
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