Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eingabemöglichkeit EBilanz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eingabemöglichkeit EBilanz

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem: ich bin Verwalter von zwei PV-anlagen, die als GbR geführt werden. Hierzu wurde schon vor vielen Jahren beschlossen, die Gewinnermittlung als Bilanz zu erstellen, obwohl das weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich notwendig ist.
    Ab 2013 soll ich die Bilanz nun elektronisch übermitteln. Die Buchführung erfolgt "mit der Hand am Arm", bei ca. 50 bis 80 Buchungen jährlich schaffe ich mir doch keine Software dazu an. Als Hilfe verwende ich eine einfache Open-Office-Tabelle zum aufaddieren, das ist alles.
    Wenn die Meinung der Verwaltung richtig verstehe, sind Kostengründe keine Härtefälle.
    Elster bietet dazu nix an - gibt es andere Optionen, die Daten elektronisch zu übermitteln? Also kostenlos oder kostengünstig? Wenn ja, was könnt ihr mir dazu empfehlen?
    Oder ist die Konsequenz doch eher die, das ganze auf Einnahmeüberschussrechnung umzustellen? DAnn würde ich von der Technik dazu gezwungen, meine steuerlichen Wahlrechte nicht auszuüben, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

    Bin für Hinweise dankbar, denn die Anbieterliste auf www.esteuer.de ist ja unmöglich zu durchschauen, zumal dort keine angaben zu den Kosten zu finden sind.

    danke schonmal

    Stefan

    #2
    AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

    Die Steuerverwaltung bietet hierzu keine kostenfreie Software. Es besteht aber sofern keine Bilanzierungspflcht vorliegt die Moglichkeit zurück auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung zu wechseln. Daher sind Kosten auch kein Härtefallkriterum. Wer Unternehmer sein und freiwillig bilanziert muss eben alle gesetzlichen Anforderungen an Bilanzierung erfüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

      Hallo,

      es ist mir durchaus klar, dass es rechtlich möglich ist, auf mein Wahlrecht zu verzichten. Das war aber leider nicht die eigentliche Frage. Vielmehr geht es darum, wo ich kostenlose (oder kostengünstige) Software herbekomme. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber eine neue Vorschrift einführt und die Bürger dann mit der Umsetzung im Regen stehen lässt.

      also nochmals detailliert: welche günstige Lösung bietet sich an?

      Danke für Eurer Unterstützung.

      Kommentar


        #4
        AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

        Hallo!

        http://www.esteuer.de/

        Anbieterübersicht der Software-Produkte, die E-Bilanz unterstützen
        - > https://www.elster.de/elster_soft_nw.php
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

        Kommentar


          #5
          AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

          Hallo,

          der letzte Beitrag ist vielleicht gut gemeint, aber offenbar wurde der Orginalbeitrag nicht gelesen. Dort hatte ich geschrieben:

          "denn die Anbieterliste auf www.esteuer.de ist ja unmöglich zu durchschauen, zumal dort keine angaben zu den Kosten zu finden sind. "

          Kommentar


            #6
            AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

            Hallo!

            Sorry, ich bin zu früh abgebogen und habe Deinen letzten Hinweis (www.esteuer.de) nicht richtig wahrgenommen.

            Ich habe bisher nur über einen Steuerpflichtigen diesen Anbieter kennengelernt:

            https://www.ebilanzonline.de/login.html
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

            Kommentar


              #7
              AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

              Zitat von z654m- Beitrag anzeigen
              Hallo,

              es ist mir durchaus klar, dass es rechtlich möglich ist, auf mein Wahlrecht zu verzichten. Das war aber leider nicht die eigentliche Frage. Vielmehr geht es darum, wo ich kostenlose (oder kostengünstige) Software herbekomme. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber eine neue Vorschrift einführt und die Bürger dann mit der Umsetzung im Regen stehen lässt.

              also nochmals detailliert: welche günstige Lösung bietet sich an?

              Danke für Eurer Unterstützung.
              So ist es aber. Ein Bürger muss auch keine eBilanz einreichen. Da liegt der feine Unterschied. Man geht eben davon aus, dass Unternehmen die sich für die aufwändigere Bilanzierung entscheiden ohnehin die Buchhaltung elektronisch mit einer Software erstellen. Dies ist insbesondere zur Revisionssicherheit in der Regel der Fall. Händisch erstelle Bilanzen sind da wohl nicht vorgesehen, zumal diese Unternehmen in der Regel alternative auf die EÜR wechseln könnten. Wollen sie daran festhalten, müssen sie auch alle Bilanzierungserfordernisse erfüllen und dazu gehört seit kurzem auch die eBilanz.

              Kommentar


                #8
                AW: Eingabemöglichkeit EBilanz

                *** Zitat *** Händisch erstelle Bilanzen sind da wohl nicht vorgesehen, zumal diese Unternehmen in der Regel alternative auf die EÜR wechseln könnten. Wollen sie daran festhalten, müssen sie auch alle Bilanzierungserfordernisse erfüllen und dazu gehört seit kurzem auch die eBilanz. *** Zitat Ende***

                Ich denke da mal an eine kleine Unternehmergesellschaft und frage mich, ob diese auch wechseln sollte...

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

                Kommentar

                Lädt...
                X