Hallo!
Folgende Situation:
bei einer 2-Personen-GbR wird Gewinn/Verlust zu gleichen Teilen aufgeteilt. Beide Personen haben 2000 € in die Gesellschaft eingezahlt.
Die Gesellschaft hat 2013 einen Verlust von 1000 € gemacht.
Ich habe im Hauptvordruck als Art der Aufteilung "nach eingezahltem Kapital" angegeben.
In den Anlagen FB für die beiden Feststellungsbeteiligten habe ich als Kapital (Zeile 35) 2000 € eingetragen.
In der Anlage FE 1 habe ich den Verlust in Zeile 5 eingetragen.
Nun hatte ich die Logik der Feststellungserklärung so verstanden, dass ich den Verlust auf die beiden aufgeteilt angeben muss, wahrscheinlich unter Gewinnverteilung (Zeile 38) in der Anlage FB.
Ich darf jedoch kein negatives Vorzeichen eingeben. Heißt "Gewinnverteilung" wirklich nur Gewinn-Verteilung, d.h. Verlust wird nicht verteilt angegeben?
Vielen Dank für die Hilfe!
AMK81
Folgende Situation:
bei einer 2-Personen-GbR wird Gewinn/Verlust zu gleichen Teilen aufgeteilt. Beide Personen haben 2000 € in die Gesellschaft eingezahlt.
Die Gesellschaft hat 2013 einen Verlust von 1000 € gemacht.
Ich habe im Hauptvordruck als Art der Aufteilung "nach eingezahltem Kapital" angegeben.
In den Anlagen FB für die beiden Feststellungsbeteiligten habe ich als Kapital (Zeile 35) 2000 € eingetragen.
In der Anlage FE 1 habe ich den Verlust in Zeile 5 eingetragen.
Nun hatte ich die Logik der Feststellungserklärung so verstanden, dass ich den Verlust auf die beiden aufgeteilt angeben muss, wahrscheinlich unter Gewinnverteilung (Zeile 38) in der Anlage FB.
Ich darf jedoch kein negatives Vorzeichen eingeben. Heißt "Gewinnverteilung" wirklich nur Gewinn-Verteilung, d.h. Verlust wird nicht verteilt angegeben?
Vielen Dank für die Hilfe!
AMK81
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