Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewinn-/Verlustverteilung in Anlage FB eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewinn-/Verlustverteilung in Anlage FB eintragen?

    Hallo!

    Folgende Situation:
    bei einer 2-Personen-GbR wird Gewinn/Verlust zu gleichen Teilen aufgeteilt. Beide Personen haben 2000 € in die Gesellschaft eingezahlt.
    Die Gesellschaft hat 2013 einen Verlust von 1000 € gemacht.

    Ich habe im Hauptvordruck als Art der Aufteilung "nach eingezahltem Kapital" angegeben.
    In den Anlagen FB für die beiden Feststellungsbeteiligten habe ich als Kapital (Zeile 35) 2000 € eingetragen.
    In der Anlage FE 1 habe ich den Verlust in Zeile 5 eingetragen.

    Nun hatte ich die Logik der Feststellungserklärung so verstanden, dass ich den Verlust auf die beiden aufgeteilt angeben muss, wahrscheinlich unter Gewinnverteilung (Zeile 38) in der Anlage FB.
    Ich darf jedoch kein negatives Vorzeichen eingeben. Heißt "Gewinnverteilung" wirklich nur Gewinn-Verteilung, d.h. Verlust wird nicht verteilt angegeben?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    AMK81

    #2
    AW: Gewinn-/Verlustverteilung in Anlage FB eintragen?

    In die Anlage FB kommt weder Gewinn noch Verlust!
    Sondern nur die Aufteilungsquote!
    z.B 1/2 bei 2 Leuten mit Aufteilung 50:50.

    Anlage FE 1 nicht vergessen.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Gewinn-/Verlustverteilung in Anlage FB eintragen?

      Dann muss ich in die Anlage FB nur das eingezahlte Kapital eintragen, das gleichzeitig die Aufteilungsquote ist.

      In der Anlage FE1 habe ich den Gesamtverlust der GbR eingetragen.
      Ich hatte angenommen, dass ich irgendwo noch die Verteilung des Verlusts auf die Gesellschafter in absoluten Zahlen eintragen müsste, also 1/2 x Verlust für den einen und 1/2 x Verlust für den anderen Gesellschafter.
      Das kann man sich an Hand der abgegebenen Daten selbst errechnen, klar, aber ich dachte, dass müsste irgendwo konkret angegeben werden.

      Wenn das nicht der Fall ist, um so besser.

      Kommentar

      Lädt...
      X