So langsam verzweifle ich, sowohl in diesem Forum, als auch mit dem ganzen elektronischen Misst! - soll man doch so lassen wie es bisher war. - Finanzamtmitarbeiter haben selber keine Ahnung, wie das mit diesem elektronischen Ausfüllen geht, verlangen aber die elektronische Übermittlung. - Dafür muss es aber auch funktionieren.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Folgende Fehlermeldung bei der Berechnung der Steuer:
Es wurde ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person angegeben. Da der angegebene Zeitraum vor dem Veranlagungszeitraum endet bzw. erst nach dem Veranlagungszeitraum beginnt, kann er nicht berücksichtigt werden, die Angabe ist nicht notwendig.
Fazit: ich lasse es weg!
dann gibt es Hinnweismitteilungen in der Berechnung:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Folgendes habe ich angegeben:
(1) Angaben zum Kind:
(2) Kindschaftverhältnis zum Stpfl. "Stiefkind"/ Zeitraum: 01.01-31.12
zur Ehefrau: "eibl. Kind" /Zeitraum 01.01-31-12
(6) Übertragung des Kinderfreibetrags/des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
38. Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
40. Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. / 01.01-31.12
43. Nur beim Stief-/Großelternteil: Ich/wir beantrage(n) die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil ich/wir das Kind in meinem/unserem Haushalt aufgenommen habe(n) oder ich/wir gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bin/sind / 01.01-31.12
Das Kind hat einen anderen Vater, kein Kontakt, keine Unterhaltszahlungen, das Kind ist minderjährig, Ehemann hat LSt Klasse 4, eingetragen 1/2 Kinderfreibetrag, ich bin Selbständig.
Was ist falsch?
Wenn jemand helfen kann, würde ich mich wahnsinnig freuen.
Gruß simi
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Folgende Fehlermeldung bei der Berechnung der Steuer:
Es wurde ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person angegeben. Da der angegebene Zeitraum vor dem Veranlagungszeitraum endet bzw. erst nach dem Veranlagungszeitraum beginnt, kann er nicht berücksichtigt werden, die Angabe ist nicht notwendig.
Fazit: ich lasse es weg!
dann gibt es Hinnweismitteilungen in der Berechnung:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Folgendes habe ich angegeben:
(1) Angaben zum Kind:
(2) Kindschaftverhältnis zum Stpfl. "Stiefkind"/ Zeitraum: 01.01-31.12
zur Ehefrau: "eibl. Kind" /Zeitraum 01.01-31-12
(6) Übertragung des Kinderfreibetrags/des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
38. Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
40. Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. / 01.01-31.12
43. Nur beim Stief-/Großelternteil: Ich/wir beantrage(n) die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil ich/wir das Kind in meinem/unserem Haushalt aufgenommen habe(n) oder ich/wir gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bin/sind / 01.01-31.12
Das Kind hat einen anderen Vater, kein Kontakt, keine Unterhaltszahlungen, das Kind ist minderjährig, Ehemann hat LSt Klasse 4, eingetragen 1/2 Kinderfreibetrag, ich bin Selbständig.
Was ist falsch?
Wenn jemand helfen kann, würde ich mich wahnsinnig freuen.
Gruß simi
Kommentar