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Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

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    Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

    So langsam verzweifle ich, sowohl in diesem Forum, als auch mit dem ganzen elektronischen Misst! - soll man doch so lassen wie es bisher war. - Finanzamtmitarbeiter haben selber keine Ahnung, wie das mit diesem elektronischen Ausfüllen geht, verlangen aber die elektronische Übermittlung. - Dafür muss es aber auch funktionieren.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Folgende Fehlermeldung bei der Berechnung der Steuer:

    Es wurde ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person angegeben. Da der angegebene Zeitraum vor dem Veranlagungszeitraum endet bzw. erst nach dem Veranlagungszeitraum beginnt, kann er nicht berücksichtigt werden, die Angabe ist nicht notwendig.

    Fazit: ich lasse es weg!

    dann gibt es Hinnweismitteilungen in der Berechnung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Folgendes habe ich angegeben:

    (1) Angaben zum Kind:

    (2) Kindschaftverhältnis zum Stpfl. "Stiefkind"/ Zeitraum: 01.01-31.12
    zur Ehefrau: "eibl. Kind" /Zeitraum 01.01-31-12

    (6) Übertragung des Kinderfreibetrags/des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

    38. Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist

    40. Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. / 01.01-31.12

    43. Nur beim Stief-/Großelternteil: Ich/wir beantrage(n) die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil ich/wir das Kind in meinem/unserem Haushalt aufgenommen habe(n) oder ich/wir gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bin/sind / 01.01-31.12


    Das Kind hat einen anderen Vater, kein Kontakt, keine Unterhaltszahlungen, das Kind ist minderjährig, Ehemann hat LSt Klasse 4, eingetragen 1/2 Kinderfreibetrag, ich bin Selbständig.

    Was ist falsch?
    Wenn jemand helfen kann, würde ich mich wahnsinnig freuen.

    Gruß simi
    Zuletzt geändert von simi230777; 15.05.2014, 13:16.

    #2
    AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

    Hallo simi230777,

    hast du in Zeile 11 Kindschaftsverhältnis den leiblichen Vater eingetragen mit den entsprechenden Angaben ?

    Bei der Übertragung des Kinderfreibetrages mach mal nur ein Kreuz entweder 38 oder 43.
    Dann lass noch mal rechnen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind - Steuerberechnung - Fehlermeldung

      Zitat von simi230777 Beitrag anzeigen
      So langsam verzweifle ich, sowohl in diesem Forum, als auch mit dem ganzen elektronischen Misst! - soll man doch so lassen wie es bisher war. - Finanzamtmitarbeiter haben selber keine Ahnung, wie das mit diesem elektronischen Ausfüllen geht, verlangen aber die elektronische Übermittlung. - Dafür muss es aber auch funktionieren.

      Gruß simi
      Hallo simi230777,

      kleiner Nachtrag -> kein Finanzamtsmitarbeiter verlangt die elektronische Übermittlung, das hat der Gesetzgeber so gemacht.
      Und so eine Plausiprüfung hat den Vorteil, du weißt das keine offensichtlichen Fehler mehr drin sind.
      Also Ansprechpartner entweder die Hotline oder dein Abgeordneter in deinem Wahlkreis.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

        Danke holzgoe für die Tipps.

        In Zeile 11 habe ich keine Angaben, da das Kindschaftsverhältnis von 2001 bis 2003 bestand und das Programm mir dann sagt, dass diese Angaben überflüssig sind.

        Ich habe jetzt in Zeile 38 die Angaben weggelassen. Dann bekomme ich gleiche Fehlermeldung und dass nur noch 1/2 Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

        Da aber keine Unterhaltszahlungen, kein Kontakt und mein jetziger Mann (also nicht der leibliche Vater) und ich für das Kind aufkommen.

        Erwähnt hatte ich noch nicht, dass das Kind einen anderen Familiennamen hat. - Vielleicht liegt es daran?

        Gruss simi
        Zuletzt geändert von simi230777; 15.05.2014, 13:48.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

          Hallo simi230777,

          also am Namen kann es nicht liegen, lass mal den Eintrag in Zeile 40 auch weg, nur Eintrag in 43.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

            Lasse ich die Eintragungen in 38, 40 und 43, dann kommt folgender Hinweis:

            AHW Abbruch-Hinweise
            Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

            DHW Dokumentations-Hinweise
            Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
            Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
            eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
            Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
            übermittelt werden.

            Lasse ich 40 und 43 weg, dann kommt folgende Fehlermeldung:

            AHW Abbruch-Hinweise
            Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.
            Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

            DHW Dokumentations-Hinweise
            Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
            Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
            eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
            Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
            übermittelt werden.

            Was kann nur falsch sein?

            Gruß simi

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

              Ein Kindschaftsverhältnis bestand von 2001 bis 2003. Erklärung 2012.
              Kläre mal bitte die Verwandschaftverhältnisse des Kindes in 2012.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                Ich bin bei Elster Online, dort habe ich in dem Formularbereich entsprechende Formulare ausgefüllt. U.a. auch die sogenannte Anlage Kind. Dann, wenn man fertig ist, kann man, falls das Fachchinesisch nicht richtig sein sollte, bitte entsprechend Übersetzen: auf einem "Knopf" mit der Mouse drücken. Dieser nennt sich "steuerberechnung". Entweder erhält man Fehlermitteilungen oder es öffnet sich ein Fenster. Dort wird man gefragt: Seichern oder Öffnen. Ich bevorzuge ersteinmal das Öffnen. Und nun sind wir bei diesen Fehlerhinweisen, also das Problem was ich bei ElsterOnline habe!

                Sorry, wenn ich Computer-Experte wäre, würde ich mich in Fachchinesisch ausdrücken.


                Gruß an Stiller

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                  na den Kindsvater (wenn er noch lebt) musst du schon in 2012 angeben, auch wenn er keinen Unterhalt zahlt.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                    Hallo Kloebi,
                    danke für deine Antwort.

                    Den Kindesvater habe ich 2012 und in den vorherigen Erklärungen auch nicht angegeben. In den Bescheiden wurde immer ein voller Kinderfreibetrag berücksichtigt.

                    Gebe ich nun den Vater an, kinschaftsverhältnis von TT.MM.2001 bis TT.MM.2003 - entsprechende Tage und Monate habe ich angegeben, dann bekomme ich die Fehlermeldung, dass diese angaben vor dem Veranlagungszeitraum liegt und die Angaben überflüssig sind.

                    Gruß simi

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                      Welche Steuererklärung machst Du eigentlich? 2013? Dann musst du natürlich 2013 angeben und nicht 2001-2003. Das Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater besteht, bis einer stirbt.

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                        #12
                        AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                        Gebe ich nun den Vater an, kinschaftsverhältnis von TT.MM.2001 bis TT.MM.2003 - entsprechende Tage und Monate habe ich angegeben, dann bekomme ich die Fehlermeldung, dass diese angaben vor dem Veranlagungszeitraum liegt und die Angaben überflüssig sind.

                        01.01.2012-31.12.2012 und nicht 2001-2003.
                        Die Fehlermeldung besagt es doch!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                          Hallo,

                          ich habe jetzt die Daten so weggeschickt. Die Steuerberechnung funktioniert zwar immer noch nicht, aber die Steuererklärung ist jetzt weggeschickt.
                          Jetzt warte ich ersteinmal ab.

                          Danke an alle, die mir Tipps gegeben haben.

                          Gruß simi

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                            Hallo,
                            was sollen denn die alten Jahre in der Erklärung 2012?
                            Wie alt ist/sind das/die Kind/er bzw. wann geboren?
                            Grüsse
                            Kontierung

                            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung

                              @Kontierung,

                              um 14:31 Uhr war die Erledigung da.
                              simi230777
                              AW: Anlage Kind - Stuerberechnung - Fehlermeldung
                              Hallo,
                              ich habe jetzt die Daten so weggeschickt. Die Steuerberechnung funktioniert zwar immer noch nicht, aber die Steuererklärung ist jetzt weggeschickt.
                              Jetzt warte ich ersteinmal ab.
                              Danke an alle, die mir Tipps gegeben haben.

                              Gruß simi
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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