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Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

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    Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

    Hallo zusammen,

    ich habe zu meiner Frage zwar schon im Internet gesucht, jedoch widersprüchliche Antworten gefunden.

    Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe nach §19 angemeldet. Ich habe auch eine Umsatzsteuer-ID beantragt, da es Onlineshops gibt, die einem nur Waren verkaufen, wenn man so eine ID hat, da sie nicht an Endkunden liefern wollen.

    Meine Einnahmen von ca. 1200€ und meine Ausgaben in Höhe von ca. 1300€ habe ich mit einer einfachen EÜR bei der Steuererklärung angegeben.
    Heute kam nun ein Schreiben mit der Post, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste.
    Die Begründung war, dass ich ja eine UmsatzsteuerID hätte.

    Im Internet habe ich nun gelesen, dass so eine ID noch keine Verzichtserklärung des §19 darstellt, die Forderung nach einer Umsatzsteuererklärung also nicht gerechtfertigt wäre.
    Ich habe aber auch gelesen, dass Kleinunternehmer nach §19 mit USt-ID generell eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.

    Was stimmt denn nun, weiß das jemand?

    Schöne Grüße
    Florian

    #2
    AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

    Zitat von FotoFlo Beitrag anzeigen
    zwar schon im Internet gesucht, jedoch widersprüchliche Antworten gefunden
    Das wird jetzt nicht besser werden. Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

      Neenee. Ich soll nur deswegen eine abgeben, weil ich die USt-ID habe. Ansonsten hätte ich laut Finanzbeamter keine abgeben müssen.



      Mit welcher Begründung?
      Ich bin doch von der Umsatzsteuer befreit und habe Umsatzsteuer beim Einkauf meiner Waren bezahlt, und beim Verkauf keine Umsatzsteuer angegeben.
      Zuletzt geändert von FotoFlo; 10.07.2014, 20:46.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

        Nein, Du bist NICHT von der Umsatzsteuer befreit, sondern sie wird nicht erhoben bei Kleinunternehmern:

        Jeder umsatzsteuerliche Unternehmer HAT nach dem Gesetz eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn das zugegebenermaßen nicht immer durchgesetzt wird. Allein deswegen nämlich, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Du überhaupt noch die Voraussetzungen dafür erfüllst, nämlich höchstens Umsatz von 17.500 € im Vorjahr UND aus Sicht des 01.01. 0.00 Uhr Erwartung eines aktuellen Jahresumsatzes von höchstens 50.000 €. Gerade das letzte Kriterium kann sich das Finanzamt nämlich nicht aus den Fingern saugen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

          Hallo FotoFlo,
          und schau dir mal eine Umsatzsteuererklärung an -> auf Seite 1 Abschnitt B.Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer § 19 Abs. 1 UStG fettgedruckt und dann zwei Zeilen 24 und 25 wo du den Umsatz des abgelaufenen und des Vorjahres eintragen musst.
          Grund -> siehe Beitrag Picard777

          Tschüß

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            #6
            AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

            Also gut, dann soll das wohl so sein.
            Aber sorry, das ist aus meiner Sicht doch absoluter Blödsinn. Anhand der EÜR meiner Einkommenssteuererklärung ist ja klar ersichtlich, dass ich 1000€ Umsatz gemacht habe. Dafür braucht es jetzt eine komplett eigene Erklärung?

            So ein Aufwand für nichts und wieder nichts. Bin froh, dass ich das Gewerbe wieder abgemeldet habe.

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              #7
              AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

              Bitte noch einmal meinen Beitrag lesen: Ja, den Vorjahresumsatz kann das Finanzamt aus den Akten lesen, klar. NEIN, ob Du am Silvesterabend einen Millionenauftrag an Land gezogen hast, den Dein Vertragspartner am Neujahresmorgen nach dem ersten Katerfrühstück storniert hat, so dass Du am 01.01. 0.00 Uhr von einem Umsatz von mehr als 50.000 € ausgehen duftest, weiß das Finanzamt aber nicht, weswegen Du es -mittels der Steuererklärung- "erklären" musst.

              Wie holzgoe schon gesagt, hat: Schaue Dir das Formular mal an. Da wirst du sehen, dass in deinem Fall außer den Adressdaten und den Zeilen 24 und 25 so gut wie nichts mehr ausfüllen musst. Fazit: Deine gefühlte 5-Stunden-Arbeit ist in knapp 5 Minuten erledigt. Gut dass wir darüber gesprochen haben ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

                Zitat von FotoFlo Beitrag anzeigen
                Aber sorry, das ist aus meiner Sicht doch absoluter Blödsinn. Anhand der EÜR meiner Einkommenssteuererklärung ist ja klar ersichtlich, dass ich 1000€ Umsatz gemacht habe. Dafür braucht es jetzt eine komplett eigene Erklärung?
                Vielleicht hilft das zum Verständnis: Umsatzsteuer ist halt eine eigene Steuer mit eigener Erklärungspflicht. Wegen der sog. Unternehmereinheit wird diese pro Unternehmer einmal zusammengefasst ermittelt, auch wenn dieser mehrere Tätigkeiten mit mehreren getrennten Gewinnermittlungen hat. Daher wird die Umsatzsteuer ggf. auch woanders geführt als die EÜR(en) oder die Einkommensteuer. Anstatt nun für jeden möglichen Fall Ausnahmeregelungen zu haben, müssen einfach alle die Erklärung abgeben und gut ist.

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Wie holzgoe schon gesagt, hat: Schaue Dir das Formular mal an. Da wirst du sehen, dass in deinem Fall außer den Adressdaten und den Zeilen 24 und 25 so gut wie nichts mehr ausfüllen musst. Fazit: Deine gefühlte 5-Stunden-Arbeit ist in knapp 5 Minuten erledigt. Gut dass wir darüber gesprochen haben ... ;-)
                Und im nächsten Jahr gehts dank Übernahme der Daten aus dem Vorjahr noch schneller.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

                  Das Finanzamt möchte die USt Erklärung nicht unbedingt, weil es deinen Umsatz überprüfen möchte.

                  Sondern hier geht es dem Finanzamt nur um die UST-ID-Nr:
                  Du hast eine USt-ID-Nr beantragt.
                  Wenn du eine USt-ID-Nr hast, dann können Unternehmer in der EU dir Ihre Ware ggfs. umsatzsteuerfrei liefern, wenn du diesen deine USt-ID-Nr mitteilst.
                  Bei dir ist das ganze jetzt aber ein innergemeinschaftlicher Erwerb, den du versteuern musst (in der USt-Erkl.).

                  Stichwort: Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftlicher Erwerb.

                  Siehe:
                  http://de.wikipedia.org/wiki/Innerge...iche_Lieferung
                  und
                  http://de.wikipedia.org/wiki/Innerge...tlicher_Erwerb

                  Nähere Informationen dazu, erteilt ein Steuerberater.
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 13.07.2014, 11:57.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Das Finanzamt möchte die USt Erklärung nicht unbedingt, weil es deinen Umsatz überprüfen möchte.
                    Nicht unbedingt, aber hauptsächlich. Gerade bei der zunehmenden maschinellen Bearbeitung der Erklärungen ist die ebenfalls maschinelle Überprüfung der Umsätze mit der wichtigste Grund für die Umsatzsteuererklärung von Kleinunternehmern. Zudem eine EÜR erst ab einem Umsatz von 17.500 € Pflicht ist, gerade bei Kleinunternehmern also oft gar nicht abgegeben wird. Dazu kommt der bereits erwähnte Fall von mehreren EÜR u.a. Fallkonstellationen.

                    USt-ID-Nummer und innergemeinschaftliche Lieferungen & Erwerbe sind weitere Gründe, aber viel seltener als der rein inländische Kleinunternehmerfall.

                    Rein rechtlich ist dagegen einfach der Grund, dass das UStG keine Befreiungsvorschrift hat.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

                      Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
                      Nicht unbedingt, aber hauptsächlich. Gerade bei der zunehmenden maschinellen Bearbeitung der Erklärungen ist die ebenfalls maschinelle Überprüfung der Umsätze mit der wichtigste Grund für die Umsatzsteuererklärung von Kleinunternehmern. Zudem eine EÜR erst ab einem Umsatz von 17.500 € Pflicht ist, gerade bei Kleinunternehmern also oft gar nicht abgegeben wird. Dazu kommt der bereits erwähnte Fall von mehreren EÜR u.a. Fallkonstellationen.

                      USt-ID-Nummer und innergemeinschaftliche Lieferungen & Erwerbe sind weitere Gründe, aber viel seltener als der rein inländische Kleinunternehmerfall.

                      Rein rechtlich ist dagegen einfach der Grund, dass das UStG keine Befreiungsvorschrift hat.

                      Mag ja alles richtig sein, aber hier in diesem speziellen Fall geht es um innergemeinschaftliche Erwerbe.

                      Anstatt die USt-Erkl anzufordern, könnte der Sachbearbeiter einfach in die Gewinnermittlung schaun. Das spart ihm Zeit und Nerven.

                      Die innergemeinschaftlichen Erwerbe kann er aus der Gewinnermittlung allerdings nicht rauslesen, daher muss er die USt-Erkl anfordern, wenn ein Kleinunternehmer eine USt-ID-Nr beantragt hat.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuerklärung trotz Kleinunternehmerreglung?

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Anstatt die USt-Erkl anzufordern, könnte der Sachbearbeiter einfach in die Gewinnermittlung schaun. Das spart ihm Zeit und Nerven.
                        Das wäre aber unfair gegenüber allen Kleinunternehmern, die brav Ihre Umsatzsteuererklärung abgeben.

                        Wir sind ja weitgehend einer Meinung, außer in ein paar Details.

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