Hallo zusammen,
ich habe zu meiner Frage zwar schon im Internet gesucht, jedoch widersprüchliche Antworten gefunden.
Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe nach §19 angemeldet. Ich habe auch eine Umsatzsteuer-ID beantragt, da es Onlineshops gibt, die einem nur Waren verkaufen, wenn man so eine ID hat, da sie nicht an Endkunden liefern wollen.
Meine Einnahmen von ca. 1200€ und meine Ausgaben in Höhe von ca. 1300€ habe ich mit einer einfachen EÜR bei der Steuererklärung angegeben.
Heute kam nun ein Schreiben mit der Post, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste.
Die Begründung war, dass ich ja eine UmsatzsteuerID hätte.
Im Internet habe ich nun gelesen, dass so eine ID noch keine Verzichtserklärung des §19 darstellt, die Forderung nach einer Umsatzsteuererklärung also nicht gerechtfertigt wäre.
Ich habe aber auch gelesen, dass Kleinunternehmer nach §19 mit USt-ID generell eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Was stimmt denn nun, weiß das jemand?
Schöne Grüße
Florian
ich habe zu meiner Frage zwar schon im Internet gesucht, jedoch widersprüchliche Antworten gefunden.
Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe nach §19 angemeldet. Ich habe auch eine Umsatzsteuer-ID beantragt, da es Onlineshops gibt, die einem nur Waren verkaufen, wenn man so eine ID hat, da sie nicht an Endkunden liefern wollen.
Meine Einnahmen von ca. 1200€ und meine Ausgaben in Höhe von ca. 1300€ habe ich mit einer einfachen EÜR bei der Steuererklärung angegeben.
Heute kam nun ein Schreiben mit der Post, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste.
Die Begründung war, dass ich ja eine UmsatzsteuerID hätte.
Im Internet habe ich nun gelesen, dass so eine ID noch keine Verzichtserklärung des §19 darstellt, die Forderung nach einer Umsatzsteuererklärung also nicht gerechtfertigt wäre.
Ich habe aber auch gelesen, dass Kleinunternehmer nach §19 mit USt-ID generell eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Was stimmt denn nun, weiß das jemand?
Schöne Grüße
Florian
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