Hallo,
ich habe da ein Verständnisproblem. Für meine bessere Hälfte muss ich in der Anlage N-AUS die Zeilen 81 und 82 ausfüllen (steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in besonderen Fällen - die Zahlung kam von einem ausländischen Ministerium). Im Formular steht nun als Hinweis: "Werbungskosten laut Zeile 82 dürfen nicht in der Anlage N eingetragen werden."
Gut, mache ich dann auch nicht. Bei der Steuerberechnung meckert ElsterOnline dann aber:
"Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zu Werbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N (Ehefrau/Lebenspartner(in) B)."
Der Link geht dann zu "16 - Besondere Werbungskosten" (das Formular hat die Zeilennummer 0, aber die Kennziffer des Feldes is 657).
Kann ich den Hinweis in der Anlage N-AUS ignorieren?
Viele Grüße
tweber
ich habe da ein Verständnisproblem. Für meine bessere Hälfte muss ich in der Anlage N-AUS die Zeilen 81 und 82 ausfüllen (steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in besonderen Fällen - die Zahlung kam von einem ausländischen Ministerium). Im Formular steht nun als Hinweis: "Werbungskosten laut Zeile 82 dürfen nicht in der Anlage N eingetragen werden."
Gut, mache ich dann auch nicht. Bei der Steuerberechnung meckert ElsterOnline dann aber:
"Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zu Werbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N (Ehefrau/Lebenspartner(in) B)."
Der Link geht dann zu "16 - Besondere Werbungskosten" (das Formular hat die Zeilennummer 0, aber die Kennziffer des Feldes is 657).
Kann ich den Hinweis in der Anlage N-AUS ignorieren?
Viele Grüße
tweber
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