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Anlage N-AUS, N und Übernahme Werbungskosten - Einkommenssteuererklärung 2013

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    Anlage N-AUS, N und Übernahme Werbungskosten - Einkommenssteuererklärung 2013

    Hallo,
    ich habe da ein Verständnisproblem. Für meine bessere Hälfte muss ich in der Anlage N-AUS die Zeilen 81 und 82 ausfüllen (steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in besonderen Fällen - die Zahlung kam von einem ausländischen Ministerium). Im Formular steht nun als Hinweis: "Werbungskosten laut Zeile 82 dürfen nicht in der Anlage N eingetragen werden."
    Gut, mache ich dann auch nicht. Bei der Steuerberechnung meckert ElsterOnline dann aber:
    "Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zu Werbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N (Ehefrau/Lebenspartner(in) B)."
    Der Link geht dann zu "16 - Besondere Werbungskosten" (das Formular hat die Zeilennummer 0, aber die Kennziffer des Feldes is 657).

    Kann ich den Hinweis in der Anlage N-AUS ignorieren?

    Viele Grüße
    tweber

    #2
    AW: Anlage N-AUS, N und Übernahme Werbungskosten - Einkommenssteuererklärung 2013

    Ist hier etwas blöd ausgedrückt, aber du kannst den Hinweis schon vertrauen und die Werbungskosten übertragen.
    Der Hinweis soll eigentlich nur heißen, dass du die WK die auf diesen AL fallen nicht in Zeile 31-85 eintragen darfst.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage N-AUS, N und Übernahme Werbungskosten - Einkommenssteuererklärung 2013

      Danke für die Antwort, habe ich dann so gemacht. Ist es hier üblich, erledigte Beiträge als solche zu markieren? Ich habe in der Hilfe dazu nix gefunden.

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