Hallo zusammen
Die Suchfunktion hier im Forum konnte ich nicht nutzen, mir wurde gesagt, der Begriff (Dauerfristverlängerung) sei zu kurz oder zu lang und wird deshalb ignoriert.
Kurz zu mir: ich bin seit August 2014 Einzelunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister.
Meine Frage nach der brieflichen Dauerfristverlängerung stelle ich deshalb, weil ich mich noch nicht bei Elster Online anmelden kann wegen fehlender Identifikationsnummer.
Ich dachte, es handle sich um die Umsatzsteuer-ID. Also wartete ich geduldig auf diese und als ich sie endlich bekam, stellte ich fest, daß Elster sich gar nicht dafür interessiert sondern für eine ganz andere.
Jedenfalls hab ich die ID nun beantragt, die Bearbeitungszeit kann laut BZSt 4 Wochen betragen.
Aus diesem Grund ist nun keine elektronische Dauerfristverlängerung möglich.
Eine Steuernummer habe ich auch noch nicht, bisher ist nur meine Ust-ID eingetroffen. Ohne Steuernummer meldet meine Software von WISO einen Fehler. Ich weiß nicht, ob ich dann überhaupt Daten ans FA übermitteln könnte.
Aber zurück zu meiner Frage:
Kann ich den Antrag auf Dauerfristverlängerung nun schriftlich einreichen oder sogar per Mail? Geht ja eigentlich nicht anders, oder?
Die Suchfunktion hier im Forum konnte ich nicht nutzen, mir wurde gesagt, der Begriff (Dauerfristverlängerung) sei zu kurz oder zu lang und wird deshalb ignoriert.
Kurz zu mir: ich bin seit August 2014 Einzelunternehmer ohne Eintrag ins Handelsregister.
Meine Frage nach der brieflichen Dauerfristverlängerung stelle ich deshalb, weil ich mich noch nicht bei Elster Online anmelden kann wegen fehlender Identifikationsnummer.
Ich dachte, es handle sich um die Umsatzsteuer-ID. Also wartete ich geduldig auf diese und als ich sie endlich bekam, stellte ich fest, daß Elster sich gar nicht dafür interessiert sondern für eine ganz andere.
Jedenfalls hab ich die ID nun beantragt, die Bearbeitungszeit kann laut BZSt 4 Wochen betragen.
Aus diesem Grund ist nun keine elektronische Dauerfristverlängerung möglich.
Eine Steuernummer habe ich auch noch nicht, bisher ist nur meine Ust-ID eingetroffen. Ohne Steuernummer meldet meine Software von WISO einen Fehler. Ich weiß nicht, ob ich dann überhaupt Daten ans FA übermitteln könnte.
Aber zurück zu meiner Frage:
Kann ich den Antrag auf Dauerfristverlängerung nun schriftlich einreichen oder sogar per Mail? Geht ja eigentlich nicht anders, oder?
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