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Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

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    Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

    Hallo Forum,
    ich habe zwei Fragen zu Kapitalerträgen…
    Vorweg: Meine Kapitalerträge lagen im letzten Jahr unter 800€. Ich liege unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.

    1. Zahlt man in jedem Fall Kirchensteuer auf Kapitalerträge, auch wenn diese unter dem Freibetrag bleiben? Muss man also Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen, oder nur wenn der Freibetrag ausgeschöpft wurde und bisher keine Kirchensteuer gezahlt wurde? Laut der Jahressteuerabrechnung meiner Bank habe ich keine Kirchensteuer gezahlt, soweit ich weiß, habe ich meine Bank aber auch nicht damit beauftragt.

    2. Ich habe kaum Wissen um ausländische Quellensteuern. Laut dem Steuerbescheid meiner Bank habe ich ca. 100€ anrechenbare ausländische Quellensteuer. Ist es möglich, diese irgendwie zurück zu erhalten, oder lassen sich diese nur verrechnen, sofern ich mehr als 800€ an Kapitalerträgen habe? (Meine Denke ist: Sofern ich im Jahr auf weniger als 83xx€ Einkünfte aller Art komme – und folglich keine Einkommenssteuern zahle – müsste ich auch die Quellensteuer in irgendeiner Form erstattet bekommen. Richtig?)


    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. Man lernt ja mit jeder Antwort hinzu.
    Beste Grüße, ASCII

    #2
    AW: Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

    zu 1. Wenn die Einkommensteuer Null ist, ist die Kirchensteuer auf jeden Fall auch null.

    zu 2. Kommt drauf an, was es genau ist. ZIV ja, übrige Quellensteuer je nach DBA ggf. nein.

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      #3
      AW: Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

      Hallo ASCII,

      nur mal so am Rande -> Voraussetzung ist natürlich, dass du überhaupt kirchensteuerpflichtig bist, damit eventuell Kirchensteuerabzug in Frage kommt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

        Zu 2) Banken dürfen keine Steuerbescheide erlassen. Banken werden dir nur eine Steuerbescheinigung überlassen. Mithilfe dieser Steuerbescheinigung und der Anlage KAP kannst du alle Eintragungen vornehmen.
        Mfg

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          #5
          AW: Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

          Danke für eure Antworten.

          Ja, ich bin kirchensteuerpflichtig Ich hab nun zwar Angaben zur Kirchensteuer eingetragen, überlasse es aber dem FA festzustellen, dass ich im Grunde keine abführen muss.
          Ob ich die anrechenbare Quellensteuer wiederbekomme, wird sich zeigen. Eingetragen hab ich´s erstmal.

          ZIV ausgeschrieben kenne ich nun und auch, dass mit diesem Instrument bsp. meine (anrechenbare) Quellensteuer nach Deutschland übermittelt wird.
          Aber wie kann ich überprüfen, ob "etwas" der ZIV unterliegt und ob ich abgeführte Steuern im Sinne der ZIV zurück erhalten?

          Danke
          Gru ASCII

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            #6
            AW: Zwei Fragen zu Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Quellensteuer

            Wie gesagt, das wird von der Bank bescheinigt. Einfach mal die Steuerbescheinigung angucken.
            Mfg

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