Hallo Forum,
ich habe zwei Fragen zu Kapitalerträgen…
Vorweg: Meine Kapitalerträge lagen im letzten Jahr unter 800€. Ich liege unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.
1. Zahlt man in jedem Fall Kirchensteuer auf Kapitalerträge, auch wenn diese unter dem Freibetrag bleiben? Muss man also Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen, oder nur wenn der Freibetrag ausgeschöpft wurde und bisher keine Kirchensteuer gezahlt wurde? Laut der Jahressteuerabrechnung meiner Bank habe ich keine Kirchensteuer gezahlt, soweit ich weiß, habe ich meine Bank aber auch nicht damit beauftragt.
2. Ich habe kaum Wissen um ausländische Quellensteuern. Laut dem Steuerbescheid meiner Bank habe ich ca. 100€ anrechenbare ausländische Quellensteuer. Ist es möglich, diese irgendwie zurück zu erhalten, oder lassen sich diese nur verrechnen, sofern ich mehr als 800€ an Kapitalerträgen habe? (Meine Denke ist: Sofern ich im Jahr auf weniger als 83xx€ Einkünfte aller Art komme – und folglich keine Einkommenssteuern zahle – müsste ich auch die Quellensteuer in irgendeiner Form erstattet bekommen. Richtig?)
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. Man lernt ja mit jeder Antwort hinzu.
Beste Grüße, ASCII
ich habe zwei Fragen zu Kapitalerträgen…
Vorweg: Meine Kapitalerträge lagen im letzten Jahr unter 800€. Ich liege unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.
1. Zahlt man in jedem Fall Kirchensteuer auf Kapitalerträge, auch wenn diese unter dem Freibetrag bleiben? Muss man also Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen, oder nur wenn der Freibetrag ausgeschöpft wurde und bisher keine Kirchensteuer gezahlt wurde? Laut der Jahressteuerabrechnung meiner Bank habe ich keine Kirchensteuer gezahlt, soweit ich weiß, habe ich meine Bank aber auch nicht damit beauftragt.
2. Ich habe kaum Wissen um ausländische Quellensteuern. Laut dem Steuerbescheid meiner Bank habe ich ca. 100€ anrechenbare ausländische Quellensteuer. Ist es möglich, diese irgendwie zurück zu erhalten, oder lassen sich diese nur verrechnen, sofern ich mehr als 800€ an Kapitalerträgen habe? (Meine Denke ist: Sofern ich im Jahr auf weniger als 83xx€ Einkünfte aller Art komme – und folglich keine Einkommenssteuern zahle – müsste ich auch die Quellensteuer in irgendeiner Form erstattet bekommen. Richtig?)
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. Man lernt ja mit jeder Antwort hinzu.
Beste Grüße, ASCII
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