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Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

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    #16
    AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

    Ganz einfach. Fehlende Körperschaftsteuererklärungen 2014 stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein tatsächliches Problem in den Körperschaftsteuerbereichen dar, da man noch genug mit den letzten 2013er Erklärungen zu tun hat.
    Insoweit ist es egal, ob das Programm zur Übermittlung im Mai oder August läuft.
    Außer ein paar nörgelnden nicht beratenen Kleinstkörperschaften (die zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen) stört das eigentlich Niemanden.

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      #17
      AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

      Weil das ein Anspruchsdenken ist, das -zumindest mir- nicht gefällt:

      Du hast freiwillig eine Körperschaft ins Leben gerufen und damit sind bestimmte Rechte und Pflichten entstanden, die Du zu erfüllen hast, Punktum. Zufälligerweise geht die Finanzverwaltung her und stellt -zugegebenermaßen zu spät- eine kostenlose Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung, sie muss es aber nicht und kann es auch sein lassen. Du könntest auch auf kommerzielle Software verwiesen werden oder Du kannst, WENN die Voraussetzungen gegeben sind, die Härtefallregelung (§ 150 Abs. 8 AO) in Anspruch nehmen. Ist alles höchstrichterlich geklärt. Du hast keinen Anspruch auf kostenlose Software, wieso auch ? Ist bequem, aber ist das ein Grund ? NEIN, ist es nicht. Andererseits wird das Finanzamt sicherlich keinerlei Probleme mit einem Fristverlängerungsantrag machen, den Du formlos per Mail einreichen kannst, sofern bei Dir nicht Besonderheiten bestehen wie z.B. ellenlange Verspätung im Vorjahr oder so. Wo ist das Problem ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Ganz einfach. Fehlende Körperschaftsteuererklärungen 2014 stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein tatsächliches Problem in den Körperschaftsteuerbereichen dar, da man noch genug mit den letzten 2013er Erklärungen zu tun hat.
        Insoweit ist es egal, ob das Programm zur Übermittlung im Mai oder August läuft.
        Außer ein paar nörgelnden nicht beratenen Kleinstkörperschaften (die zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen) stört das eigentlich Niemanden.
        Ach so, das ist Deiner Meinung nach Demokratie. Ich wünsche Dir herzlich, bald mal auch zu einer Minderheit zu gehören, die sich durch nicht funktionierende Verwaltungsvorgänge gestört fühlt. Dein Einfühlungsvermögen scheint ja ebenso wenig zu funktionieren wie Dein Gespür für rechtlich korrekte Abläufe. Es wäre sinnvoll, die Frist in so einem Fall generell für alle zu verlängern, ohne Sachbearbeitern und Unternehmern Arbeit zu machen.

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          #19
          AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

          Zitat von Identifiziert Beitrag anzeigen
          Also, das ist ja schon recht perfide. Man KANN nicht kommerzielle Software einsetzen, um die Frist ohne Fristverlängerung zu wahren, man muss es ja dann wohl.

          Ich fasse mal zusammen: Ich muss also als Kleinstunternehmen entweder ohne eigenes Verschulden eine Fristverlängerung beantragen oder Geld für eine Software ausgeben, die eigentlich kostenlos zur Verfügung zu stehen hat. Immerhin wird elster online mit Steuermitteln erstellt.

          Was mich aber noch mehr stört, sind die schnellen Antworten der braven Verteidiger dieser Praxis in diesem Forum. Warum schmeisst Ihr Euch so ins Zeug für eine offensichtlich ganz fehlerhafte Durchführungspraxis?
          Hallo Identifiziert,

          hier verteidigt niemand irgendeine Praxis. Hier sind Anwender unterwegs um anderen bei Problemen mit ELSTER zu helfen. Du hast eine ganz konkrete Frage gestellt und ich habe dir noch eine Alternative aufgezeigt, Papierformular wolltest du nicht, Steuerberater auch nicht -> dann ist die kommerzielle Software die dritte Alternative.
          Mehr nicht.

          Tschüß

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            #20
            AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

            Willkommen in der Realität,

            Recht und Gerechtigkeit sind leider inhaltlich nicht deckungsgleich.

            Du kannst dich mit diesem Problem aber gerne an einen Bundestagsabgeordneten deines Vertrauens wenden.
            Vielleicht - aber auch nur vielleicht - ist es dann irgendwann mal so, dass die Steuerprogramme und die Online-Steuererklärungen zu dem Zeitpunkt fertig und verfügbar sind wenn man sie auch benötigt.

            Wetten würde ich aber nicht darauf....
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #21
              AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

              Da ich zu dem Thema erst vor kurzen mehrere (nette) Telefonate mit einer großen Steuerkanzelei geführt habe möchte ich meinen Senf auch dazugeben (vllt. nutzt es ja jemanden).

              Also im Elster-Online-Portal wird es (vermutlich) ab August gehen (lt. Angabe auf der Elster-Webseite - weiter oben schon erwähnt - ab 28.06.2015).

              Das Elstermodul selber hat die KÖ-Funktionalität seit 31.03.15 eingebaut, diese wurde nach Fehlern Mitte April nochmal aktualisiert. Wie bereits erwähnt sollten kommerzielle Produkte die KÖSt bereits übermitteln können, mit Ausnahme von DATEV (Steuerberatersoftware), die noch an einer nutzerfreundlichen Implementierung in die eigenen Programme arbeiten (und somit auch noch nicht übermitteln können).

              Dieser Widerspruch zwischen gesetzlich vorgeschriebener Abgabefrist und der Möglichkeit zur Abgabe ist den zuständigen Bearbeitern im Finanzamt bewusst und auch sie können da keine Abhilfe schaffen (so wie wir als Elsternutzer) und sind damit genauso unzufrieden wie sie. Zusätzlich haben die Kollegen noch Anweisung von "oben" einen bestimmten Prozentsatz der Erklärungen vorzeitig anzufordern (obwohl den vorgesetzten Behörden bekannt sein sollte das es technisch nicht/nur eingeschränkt möglich ist).

              Wie sie sehen lassen sich nicht alle Wiedersprüche auflösen. Wenden sie sich bitte an ihren zuständigen Lokal-Politiker oder die entsprechenden Ministerien in ihrem Bundesland und beschweren sie sich (das wirkt manchmal) - das war ernstgemeint und keine Ironie. Mit ein bisschen googeln lässt die entsprechende Webseite des Ministers finden, es gibt da extra Ansprechpartner/Bürgerbeauftragte etc. (übrigens auch in Ihrem zuständigen Finanzamt). Grundsätzlich steht es Ihnen frei sich auch beim Vorsteher ihres Finanzamtes zu beschweren (schriftlich, telefonisch oder per persönlichem Gespräch). Damit könnte sicher auch eine Veränderung in Gang gebracht werden. Viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                #22
                AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

                "Wie sie sehen lassen sich nicht alle Wiedersprüche auflösen. Wenden sie sich bitte an ihren zuständigen Lokal-Politiker oder die entsprechenden Ministerien in ihrem Bundesland und beschweren sie sich (das wirkt manchmal) - das war ernstgemeint und keine Ironie. Mit ein bisschen googeln lässt die entsprechende Webseite des Ministers finden, es gibt da extra Ansprechpartner/Bürgerbeauftragte etc. (übrigens auch in Ihrem zuständigen Finanzamt). Grundsätzlich steht es Ihnen frei sich auch beim Vorsteher ihres Finanzamtes zu beschweren (schriftlich, telefonisch oder per persönlichem Gespräch). Damit könnte sicher auch eine Veränderung in Gang gebracht werden. Viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen"

                Danke. Ich freue mich über diese wohl fundierte Antwort, und auch den Beitrag davor. Nutzer auf der Suche nach einer Lösung wissen dann einfach, woran sie sind und können die Suche zunächst mal sein lassen. Damit kann man ja gut leben, so lange es von den Behörden dann entsprechend akzeptiert wird.

                Liebe Grüße

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                  #23
                  AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

                  In jedem Forum, egal ob es um Computerspiele, Software, Autos oder auch Steuern geht, sitzen Leute die den Status Quo mit Vehemenz verteidigen und sei er noch so blödsinnig. Daß es die Finanzverwaltung nicht schafft ihre Software rechtzeitig zur Abgabe der Steuererklärungen fit zu machen, trotzdem aber den Steuerpflichtigen anmahnt elektronisch die Erklärung einzureichen ist durchaus kritikwürdig. Der Hinweis auf andere kommerzielle Software ist dabei wenig hilfreich. Man will ja nicht gleich eine neue Software installieren, verbunden mit Kosten und Arbeit, nur weil die Finanzverwaltung es nicht schafft, das eigene Programm aktuelle zu halten.

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                    #24
                    AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

                    Zitat von RGSilberer Beitrag anzeigen
                    In jedem Forum, egal ob es um Computerspiele, Software, Autos oder auch Steuern geht, sitzen Leute blödsinnig.
                    Ähm, was war die Frage?
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #25
                      AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

                      Wir haben versucht, das "Problem" pragmatisch zu lösen:
                      Alle elektronisch übermittelbaren Erklärungen (USt., GewSt., EÜR u. ä.) haben wir zeitnah zum Veranlagungszeitraum
                      abgegeben, bei nicht übermittelbaren Erklärungen haben wir bei der zuständigen Finanzverwaltung schriftlich und höflich
                      die vorübergehene Befreiung von der Einreichungspflicht in elektronischer Form gemäß § 60 EStDV beantragt.
                      Das hat für 2013 bei fehlender eBilanz dann ohne weitere Schikanen gefruchtet, hinsichtlich KöSt - Erklärung sind wir für
                      2014 ebenso vorgegangen und haben auf die fehlende Freischaltung der Schnittstelle hingewiesen und Nachreichung der
                      KöSt - Erklärung, sobald dies möglich ist.
                      Bislang kamen kein Protest und auch keine sinnentleerten Textbausteine.
                      (Danke für das Dan Rather - Zitat: kannte ich noch nicht)
                      Zuletzt geändert von foren-sick; 14.07.2015, 10:07.

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                        #26
                        AW: Körperschaftsteuererklärung 2014 online einreichen

                        Sehr gute Lösung, vor allem denjenigen zu empfehlen deren Erklärung vorzeitig angefordert wurde. Vielen Dank.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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