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Günstigerprüfung

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    Günstigerprüfung

    Guten Abend,

    da ich im Jahr 2014 nur von Oktober bis Dezember beschäftigt war, ist mein Bruttoarbeitslohn geringer als 10.000 €. Gleichzeitig sind meine Kapitalerträge geringer als 801 €. Eine Günstigerprüfung wäre somit vernachlässigbar, oder etwa nicht?

    Danke

    #2
    AW: Günstigerprüfung

    Wenn dir keine kapitalertragsteuer einbehalten wurde, dann gibt's doch gar keinen Grund die Anlage Kap abzugeben.

    Einfach mal die Anleitung zur Anlage KAP lesen.
    Mfg

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