Guten Abend,
da ich im Jahr 2014 nur von Oktober bis Dezember beschäftigt war, ist mein Bruttoarbeitslohn geringer als 10.000 €. Gleichzeitig sind meine Kapitalerträge geringer als 801 €. Eine Günstigerprüfung wäre somit vernachlässigbar, oder etwa nicht?
Danke
da ich im Jahr 2014 nur von Oktober bis Dezember beschäftigt war, ist mein Bruttoarbeitslohn geringer als 10.000 €. Gleichzeitig sind meine Kapitalerträge geringer als 801 €. Eine Günstigerprüfung wäre somit vernachlässigbar, oder etwa nicht?
Danke
Kommentar