Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Steuererklärung und würde mich über die Beantwortung sehr freuen. Die Zahlen sind fiktiv gewählt und sollen die Problematik nur leicht veranschaulichen.
Der Steuererklärende ist Student und hatte ihm vergangenen Jahr eine NV-Bescheinigung genutzt.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Praktika, Werkstudententätigkeit): 1000€
Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen, Veräußerung von Wertpapieren): 1000€
Einkünfte gesamt: 2000€
Werbungskosten (Fahrtkosten, weitere Studienaufwendungen): 3000€
Der Student möchte einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen, da sich ein Verlust ergeben hat.
Wo müssten jetzt die erhöhten Kapitalerträge (liegen ja schließlich über 801€) angegeben werden?
Müssen diese in der Anlage KAP eingetragen werden auch wenn für die Differenz zwischen Pauschale und tatsächlichen Wert keine Steuern gezahlt wurden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke und Freundliche Grüße,
Quito
ich hätte eine Frage zur Steuererklärung und würde mich über die Beantwortung sehr freuen. Die Zahlen sind fiktiv gewählt und sollen die Problematik nur leicht veranschaulichen.
Der Steuererklärende ist Student und hatte ihm vergangenen Jahr eine NV-Bescheinigung genutzt.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Praktika, Werkstudententätigkeit): 1000€
Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen, Veräußerung von Wertpapieren): 1000€
Einkünfte gesamt: 2000€
Werbungskosten (Fahrtkosten, weitere Studienaufwendungen): 3000€
Der Student möchte einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen, da sich ein Verlust ergeben hat.
Wo müssten jetzt die erhöhten Kapitalerträge (liegen ja schließlich über 801€) angegeben werden?
Müssen diese in der Anlage KAP eingetragen werden auch wenn für die Differenz zwischen Pauschale und tatsächlichen Wert keine Steuern gezahlt wurden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke und Freundliche Grüße,
Quito
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