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Antrag Verlustvortrag bei Nutzung einer NV-Bescheinigung

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    Antrag Verlustvortrag bei Nutzung einer NV-Bescheinigung

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Steuererklärung und würde mich über die Beantwortung sehr freuen. Die Zahlen sind fiktiv gewählt und sollen die Problematik nur leicht veranschaulichen.

    Der Steuererklärende ist Student und hatte ihm vergangenen Jahr eine NV-Bescheinigung genutzt.

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Praktika, Werkstudententätigkeit): 1000€
    Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen, Veräußerung von Wertpapieren): 1000€
    Einkünfte gesamt: 2000€

    Werbungskosten (Fahrtkosten, weitere Studienaufwendungen): 3000€

    Der Student möchte einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen, da sich ein Verlust ergeben hat.

    Wo müssten jetzt die erhöhten Kapitalerträge (liegen ja schließlich über 801€) angegeben werden?
    Müssen diese in der Anlage KAP eingetragen werden auch wenn für die Differenz zwischen Pauschale und tatsächlichen Wert keine Steuern gezahlt wurden?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Danke und Freundliche Grüße,
    Quito
    Zuletzt geändert von Quito; 01.03.2015, 14:18.

    #2
    AW: Antrag Verlustvortrag bei Nutzung einer NV-Bescheinigung

    Ja, Kapitalerträge gehören in die Anlage KAP.

    Kommentar


      #3
      AW: Antrag Verlustvortrag bei Nutzung einer NV-Bescheinigung

      Der Steuererklärende ist Student ...
      Er hat aber schon eine Berufsausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Antrag Verlustvortrag bei Nutzung einer NV-Bescheinigung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ja, Kapitalerträge gehören in die Anlage KAP.
        Da haben Sie natürlich recht.
        Aber ich frage mich wie man diese Anlage korrekt ausfüllen sollte, da keines der eigentlichen Kriterien für die KAP zutrifft:

        Antrag auf Günstigerprüfung bei Steuerabzug
        Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts
        Erklärung von Kapitalerträgen, von denen keine Kirchensteuer einbehalten wurde

        Der eigentliche Grund für die Angabe ist nur, dass die 199€ (1000€-801€) auch als Einkünfte bei der Verlustfeststellung berücksichtigt werden (und den Verlustvortrag dann mindern).


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Er hat aber schon eine Berufsausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen?
        Ja, hat er.
        Zuletzt geändert von Quito; 01.03.2015, 15:40.

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