Hallo werte Elster-Gemeinde,
ich möchte meine Einkommensteuererklärung dieses Jahr zum ersten Mal papierlos einreichen, bin aber auf ein Problem gestoßen, für das ich keine Lösung gefunden habe.
Ich benutze das ElsterOnline-Portal für die Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A).
Ich möchte die Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau beantragen (Steuerklassen III/V, wie in den letzten Jahren) und habe deshalb im Hauptvordruck in Zeile 24 „Zusammenveranlagung“ ausgewählt.
Wir haben zwei Kinder, für die ich jeweils eine Anlage Kind (das erstgeborene zuerst) angelegt und mit jeweils einem Betrag für Kinderbetreuungskosten versehen habe.
Beim Klick auf den Button „Steuerberechnung“ bekomme ich dann jedoch folgende Fehlermeldung:
Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (ggf. „0“).
Nun stellt sich mir die nicht unwichtige Frage, warum wir nicht zusammen veranlagt werden.
Im Hilfetext zu Zeile 24 heißt es:
Ehegatten/Lebenspartner werden zusammen veranlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen.
Gleichzeitig lese ich bei den Elster-Online-FAQ (unter „Allgemeines“):
Muss sich bei der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung von Eheleuten / Lebenspartnern jeder Ehegatte / Lebenspartner registrieren?
Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt.
Wie soll meine Frau die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie überhaupt nicht registriert ist?
Und weiter im Hilfetext zu Zeile 24:
Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für Sie die günstigere.
Gebe ich jedoch in Zeile 24 keine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart ab, wird mir hinterher trotzdem gemeldet, dass wir nicht zusammen veranlagt werden.
Habe ich etwas übersehen? Muss ich für meine Frau (die über kein eigenes Einkommen verfügt) ein gesondertes Formular verwenden, das beim ElsterOnline-Portal gar nicht verfügbar ist? Oder handelt es sich um einen technischen Fehler, den ich einfach ignorieren kann?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Schöne Grüße,
Martin
ich möchte meine Einkommensteuererklärung dieses Jahr zum ersten Mal papierlos einreichen, bin aber auf ein Problem gestoßen, für das ich keine Lösung gefunden habe.
Ich benutze das ElsterOnline-Portal für die Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A).
Ich möchte die Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau beantragen (Steuerklassen III/V, wie in den letzten Jahren) und habe deshalb im Hauptvordruck in Zeile 24 „Zusammenveranlagung“ ausgewählt.
Wir haben zwei Kinder, für die ich jeweils eine Anlage Kind (das erstgeborene zuerst) angelegt und mit jeweils einem Betrag für Kinderbetreuungskosten versehen habe.
Beim Klick auf den Button „Steuerberechnung“ bekomme ich dann jedoch folgende Fehlermeldung:
Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (ggf. „0“).
Nun stellt sich mir die nicht unwichtige Frage, warum wir nicht zusammen veranlagt werden.
Im Hilfetext zu Zeile 24 heißt es:
Ehegatten/Lebenspartner werden zusammen veranlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen.
Gleichzeitig lese ich bei den Elster-Online-FAQ (unter „Allgemeines“):
Muss sich bei der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung von Eheleuten / Lebenspartnern jeder Ehegatte / Lebenspartner registrieren?
Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt.
Wie soll meine Frau die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie überhaupt nicht registriert ist?
Und weiter im Hilfetext zu Zeile 24:
Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für Sie die günstigere.
Gebe ich jedoch in Zeile 24 keine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart ab, wird mir hinterher trotzdem gemeldet, dass wir nicht zusammen veranlagt werden.
Habe ich etwas übersehen? Muss ich für meine Frau (die über kein eigenes Einkommen verfügt) ein gesondertes Formular verwenden, das beim ElsterOnline-Portal gar nicht verfügbar ist? Oder handelt es sich um einen technischen Fehler, den ich einfach ignorieren kann?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Schöne Grüße,
Martin
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