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Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

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    Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

    Hallo werte Elster-Gemeinde,

    ich möchte meine Einkommensteuererklärung dieses Jahr zum ersten Mal papierlos einreichen, bin aber auf ein Problem gestoßen, für das ich keine Lösung gefunden habe.

    Ich benutze das ElsterOnline-Portal für die Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A).
    Ich möchte die Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau beantragen (Steuerklassen III/V, wie in den letzten Jahren) und habe deshalb im Hauptvordruck in Zeile 24 „Zusammenveranlagung“ ausgewählt.
    Wir haben zwei Kinder, für die ich jeweils eine Anlage Kind (das erstgeborene zuerst) angelegt und mit jeweils einem Betrag für Kinderbetreuungskosten versehen habe.

    Beim Klick auf den Button „Steuerberechnung“ bekomme ich dann jedoch folgende Fehlermeldung:
    Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden (ggf. „0“).

    Nun stellt sich mir die nicht unwichtige Frage, warum wir nicht zusammen veranlagt werden.

    Im Hilfetext zu Zeile 24 heißt es:
    Ehegatten/Lebenspartner werden zusammen veranlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen.

    Gleichzeitig lese ich bei den Elster-Online-FAQ (unter „Allgemeines“):
    Muss sich bei der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung von Eheleuten / Lebenspartnern jeder Ehegatte / Lebenspartner registrieren?

    Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt.


    Wie soll meine Frau die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie überhaupt nicht registriert ist?

    Und weiter im Hilfetext zu Zeile 24:
    Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten/Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für Sie die günstigere.

    Gebe ich jedoch in Zeile 24 keine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart ab, wird mir hinterher trotzdem gemeldet, dass wir nicht zusammen veranlagt werden.


    Habe ich etwas übersehen? Muss ich für meine Frau (die über kein eigenes Einkommen verfügt) ein gesondertes Formular verwenden, das beim ElsterOnline-Portal gar nicht verfügbar ist? Oder handelt es sich um einen technischen Fehler, den ich einfach ignorieren kann?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
    Schöne Grüße,
    Martin
    Zuletzt geändert von mbln; 13.04.2015, 01:36.

    #2
    AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

    Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass die Anlage(n) KIND nicht korrekt ausgefüllt wurden.

    Hier muss in die Zeile 10 jeweils für beide Ehegatten das Kreuz gesetzt werden, dass es leibliche Kinder sind. Zeile 11 darf nicht ausgefüllt werden.

    Die Kinderbetreuungskosten müssen in die Zeile 67 nicht in 69.


    Nachtrag: wichtig ist natürlich auch, dass im Hauptvordruck das Kreuz für die Zusammenveranlagung gemacht wird UND auch die Daten für die Ehefrau eingetragen werden.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.04.2015, 13:31. Grund: Ergänzung
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

      Zitat von mbln Beitrag anzeigen
      Wie soll meine Frau die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie überhaupt nicht registriert ist?
      Wenn Ihr die Zusammenveranlagung haben wollt dann müsst Ihr auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.04.2015, 22:36.

      Kommentar


        #4
        AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

        Danke Beamtenschweiß (höhö!), Zeile 10 beim Kind war’s gewesen. Bekomme jetzt keine Fehlermeldung mehr.

        L. E. Fant, bedeutet eine gemeinsame Steuererklärung über das ElsterOnline-Portal, dass ich für meine Frau ein eigenes Profil und einen eigenen Hauptvordruck anlegen muss, in dem sie ebenfalls die Zusammenveranlagung wählt?

        Nochmals danke an euch beide!

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

          Nein, bei einer gemeinsamen Steuererklärung habt Ihr ein gemeinsames Profil.

          Kommentar


            #6
            AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

            Bei einer Zusammenveranlagung gibt man nur eine gemeinsame Steuererklärung ab.
            Ob die Steuererklärung unter deinem Login im ElsterOnline-Portal, in dem deiner Frau oder in dem deiner Kinder oder Oma geschieht, ist egal.
            Wichtig ist nur, dass deine Ehefrau die Steuererklärung einsieht und damit einverstanden ist.
            Mfg

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung wird vom System nicht akzeptiert

              Alles klar, bin restlos aufgeklärt und dankbar für eure Hilfsbereitschaft.

              Einen schönen Abend noch und bis nächstes Jahr ;-)
              Martin

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