Hallo zusammen,
ich habe erstmals meine Einkommensteuererklärung mit ElsterOnline gemacht und bin nun unsicher, welche Belege ich zusätzlich per Post einreichen muss. Ich habe zwei Bescheinigungen über Honorartätigkeiten und Reisekosten (Zugtickets und eine Hotelrechnung). Aus dem "Merkblatt über einzureichende Belege" werde ich leider nur bedingt schlau, denn genau diese Dokumente werden dort nicht erwähnt. Im Abschnitt "sonstiges" des Merkblatts steht:
"Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft z.B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen."
Fallen meine Belege nun unter den Punkt "besondere Lebensumstände" und müssen daher eingereicht werden oder sind es "andere Belege", die ich nur nach Aufforderung einreichen soll?
Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe ich in Anlage S angeben. Dazu steht "Zur Anlage G, S und L:• Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden" Was bedeutet in dem Fall "elektronisch übermittelt" - von mir in das entsprechende Formular eingetragen (das habe ich selbstverständlich) oder durch den Auftraggeber elektronisch übermittelt, so wie mein Arbeitgeber elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt schickt?
Vielen Dank und viele Grüße
Pepita
ich habe erstmals meine Einkommensteuererklärung mit ElsterOnline gemacht und bin nun unsicher, welche Belege ich zusätzlich per Post einreichen muss. Ich habe zwei Bescheinigungen über Honorartätigkeiten und Reisekosten (Zugtickets und eine Hotelrechnung). Aus dem "Merkblatt über einzureichende Belege" werde ich leider nur bedingt schlau, denn genau diese Dokumente werden dort nicht erwähnt. Im Abschnitt "sonstiges" des Merkblatts steht:
"Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft z.B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen."
Fallen meine Belege nun unter den Punkt "besondere Lebensumstände" und müssen daher eingereicht werden oder sind es "andere Belege", die ich nur nach Aufforderung einreichen soll?
Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe ich in Anlage S angeben. Dazu steht "Zur Anlage G, S und L:• Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden" Was bedeutet in dem Fall "elektronisch übermittelt" - von mir in das entsprechende Formular eingetragen (das habe ich selbstverständlich) oder durch den Auftraggeber elektronisch übermittelt, so wie mein Arbeitgeber elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt schickt?
Vielen Dank und viele Grüße
Pepita
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