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Welche Belege per Post einreichen?

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    Welche Belege per Post einreichen?

    Hallo zusammen,

    ich habe erstmals meine Einkommensteuererklärung mit ElsterOnline gemacht und bin nun unsicher, welche Belege ich zusätzlich per Post einreichen muss. Ich habe zwei Bescheinigungen über Honorartätigkeiten und Reisekosten (Zugtickets und eine Hotelrechnung). Aus dem "Merkblatt über einzureichende Belege" werde ich leider nur bedingt schlau, denn genau diese Dokumente werden dort nicht erwähnt. Im Abschnitt "sonstiges" des Merkblatts steht:

    "Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
    Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft z.B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen."

    Fallen meine Belege nun unter den Punkt "besondere Lebensumstände" und müssen daher eingereicht werden oder sind es "andere Belege", die ich nur nach Aufforderung einreichen soll?

    Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe ich in Anlage S angeben. Dazu steht "Zur Anlage G, S und L:• Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden" Was bedeutet in dem Fall "elektronisch übermittelt" - von mir in das entsprechende Formular eingetragen (das habe ich selbstverständlich) oder durch den Auftraggeber elektronisch übermittelt, so wie mein Arbeitgeber elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt schickt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Pepita

    #2
    AW: Welche Belege per Post einreichen?

    Du musst schon eine Aufstellung beifügen, wie du zu dem Gewinn aus selbständiger Arbeit gekommen bist. Bei geringen Einnahmen unter 17.500,00 € jährlich muss dazu nicht das elektronische EÜR-Formular übermittelt werden, da genügt z. B. auch eine Excel-Tabelle mit den jeweiligen Einnahmen (z. B. Honoraren) und den dazu gehörenden Ausgaben (z. B. Reisekosten).

    Sind die Einnahmen höher, muss neben der Einkommensteuererklärung auch das amtliche EÜR-Formular ausgefüllt und ebenfalls elektronisch übermittelt werden.

    Belege brauchst du nur nach Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen, du musst sie aber natürlich aufbewahren und auf Anforderung auch vorlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Welche Belege per Post einreichen?

      Zunächst vielen Dank für deine Antwort! Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind wesentlich geringer als 17.500,00 €, das EÜR-Formular muss ich also nicht ausfüllen.

      Verstehe ich dich richtig, dass ich also über die drei Posten (zwei verschiedene Honorare, einmal Reisekosten) eine Excel-Tabelle erstellen und per Post hinschicken muss, ohne weitere Belege? Ich wundere mich darüber, weil ich die Beträge ja schon alle im entsprechenden Formular eingetragen habe und sich mir darum nicht erschließt, warum das Finanzamt eine separate Tabelle, aber ohne Belege als "Beweis", braucht, denn die Beträge kennen sie ja schon.

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        #4
        AW: Welche Belege per Post einreichen?

        Ich wundere mich darüber, weil ich die Beträge ja schon alle im entsprechenden Formular eingetragen habe ...
        Wie hast du es geschafft, Einzelbeträge in die Anlage S einzutragen? Es gibt dort eine einzige Zeile 4 für den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, sonst nichts!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Welche Belege per Post einreichen?

          Das hab ich geschafft, weil ich die Einkünfte offensichtlich in den falschen Zeilen eingetragen habe ;-) wie gut, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast! Jetzt macht auch alles Sinn. Vielen dank für deine Hilfe!

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            #6
            AW: Welche Belege per Post einreichen?

            Bei mir ist es nicht die Anlage S, sondern VuV, wo ich unsicher bin: in der Aufstellung der einzureichenden Belege ist VuV nicht aufgeführt. Im Gegensatz zu S gibt es auch genug Felder für die Angaben.
            Heißt das, ich fülle nur das Formular aus und fertig?
            Dass ich Belege zuhause aufbewahre, ist klar ...

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              #7
              AW: Welche Belege per Post einreichen?

              Heißt das, ich fülle nur das Formular aus und fertig?
              Es ist nicht unbedingt sinnvoll, sich an einen Thread, der eine andere Anlage betrifft, einfach dranzuhängen.

              Bei der Anlage V erfolgen die Berechnungen innerhalb der Anlage selbst. Belege im engeren Sinn, wie z. B. Rechnungen müssen deshalb nicht zwingend eingereicht werden.

              Allerdings macht es z. B. bei erstmaliger Erzielung von Einkünften aus Vermietung Sinn, zumindest die AfA-Ermittlung gesondert zu erläutern, was mit einer Excel-Tabelle oft leichter und verständlicher machbar ist, als der Versuch, die Erläuterungen in den Formularen unterzubringen. Die Berechnungen liegen ja in der Regel bereits vor.

              Für bestimmte Aufwendungen, wie etwa Erhaltungsaufwendungen muss sogar eine Einzelaufstellung beigefügt werden, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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