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Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

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    Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

    Hallo,

    ich mache erstmalig eine Steuererklärung als Selbstständige und bitte um eine Rückmeldung betreffs meiner Zuordnung von Posten zu Formularen. Ist jemand bereit, da mal rüber zuschauen?

    Meine Auflistung ist detailliert und damit lang, wenn ich das gute Maß hier zu arg strapaziere, bitte ich auch diesbezüglich um eine Rückmeldung. Ich bin auch im Forum neu. Dazu eine erste Frage: Ich hatte den Namen des Unterforums .Elster-Formular' auf die Formulare in Elster-Online bezogen, habe aber vorhin rausgefunden, dass es ein separates Programm namens 'Elster-Formular' g'bt. Bin ich dann mit meinem Beitrag inhaltlich richtig hier?

    So oder so, hier meine bisherigen Überlegungen


    E I N K O M M E N S S T E U E R E R K L Ä R U N G > H A U P T V O R D R U C K

    Zuwendungen: Spenden - ist OK

    Andere außergewöhnliche Belastungen: Gesundheitskosten wie Brillen, professionell Zahnreinigung u.a. (Anrechnung erst bei Überschreitung von 6 % der durchschnittlichen Ausgaben meiner Vergleichsgruppe.)

    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
    Hier brauche ich etwas mehr Hilfe, wenn möglich: Wartung Therme, Treppenhausreinigung gehören dazu – kann ich von den Mietnebenkosten noch welche geltend machen? Ich bin mir nicht sicher, dass ich bei meiner Suche im Internet alles erfasst habe.

    Anlage Vorsorgeaufwand > Beiträge zur Altersvorsorge
    gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung

    Anlage S (Selbstständig)
    Zeile 4, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit: Gewinn aus der EÜR


    E Ü R > B E T R I E B S E I N N A H M E N

    Hier ist zu wählen zw. 'Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer' und 'Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung': Erstere zahlen lt. Netz keine Mehrwert-/Umsatzsteuer. Da ich einen Heilberuf ausübe, bin ich von der Umsatzsteuer befreit und falle in die erste Kategorie. Hört sich das richtig an bzw. gibt es ansonsten noch weitere Kriterien für die Zuordnung?

    Zeile 12: Nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG: Was meint das? Kann ich ALG I hier einbringen? (Man muss das, wenn ich richtig verstanden habe, wegen des Progressionsvorbehalts angeben.)

    E Ü R > B E T R I E B S A U S G A B E N

    Zeile 23 Betriebsausgabenpauschale für best. Berufsgruppen und / oder Freibetrag nach § 3...: Was fällt hier rein? Was könnte ich hier geltend machen?

    Absetzung für Abnutzung (AfA)
    Zeile 30 Bewegliche Wirtschaftsgüter: Kann ich hier Schreibtisch, Regal, Bürostuhl, Lampe unterbringen? Wie genau differenziere ich zwischen privater und Arbeitsnutzung? Wie berechnet man die Abnutzung?

    Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
    Zeile 39 Telekommunikation, Internet. Nur laufende Kosten oder auch Internet? Wiederum: wie differenziere ich zw. privater und arbeitsbezogener Nutzung? Einfach den Prozentsatz der Kosten entsprechend der geschätzten Prozent-Nutzung veranschlagen?
    Zeilen 40 bis 44 sind OK
    Zeile 45 Werbekosten: Hier sind Inserate, Spots etc. als Beispiele angegeben. Habe ich bislang nicht. Aber Werbungskosten: habe jedoch gelesen, dass die bei Freiberuflern nicht als Werbungskosten, sondern in der EÜR gelistet werden. Stimmt das so?
    50 Rücklagen, stille Reserven, Ausgleichsposten? Sind hiermit auch private Rücklagen gemeint?
    51 Übrige, unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Was wäre hier vllt. noch unterzubringen?
    Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
    Zeile 55 Häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen): Ich habe mit dem Einkommenssteuerressort der Oberfinanzdirektion gesprochen. Man hat mir geraten, entgegen aktueller Regelung mein nicht abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer (Anteil eines privat genutzten Raums) unter Werbungskosten anzugeben, da beim Bundesrechnungshof ein diesbezügliches Urteil aussteht. Allerdings (vgl. 'Zeile 45') soll ich diese Kategorie ja gar nicht verwenden. Also in Zeile 55 der EÜR?

    Und auch hier?:

    Anlage A V E Ü R > H Ä U S L I C H E S A R B E I T S Z I M M E R

    Anschaffungskosten, Einlagewert: Gibt es für den eine unkomplizierte Berechnungsmöglichkeit?

    Soweit vorerst. Grüsse.

    #2
    AW: Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

    Hallo und guten Abend,
    ich gehe davon aus, dass hier nicht nur ein Missverständnis vorliegt: das Elsterforum ist ein Forum für die Nutzung der Anwendung ELSTER und keine steuerliche Beratung, diese ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen gestattet...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

      Hallo Goofyfoot,

      dann schiebe ich dich wenigstens ins korrekte Unterforum, wenn es auch nicht weiter behandelt wird -> weil es kein Elster-Problem.

      Tschüß

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        #4
        AW: Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

        ..das geht ja nun wohl doch etwas zu weit. Für die Beantwortung dieser Fragen ist ein doch wohl die Beratung bei einem Steuerberater angebracht... mfG aporent

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          #5
          AW: Zuordnung von Inhalten zu Formaularen

          Dann bitte ich um Entschuldigung und danke für die Richtigstellungen.

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