Hallo,
ich mache erstmalig eine Steuererklärung als Selbstständige und bitte um eine Rückmeldung betreffs meiner Zuordnung von Posten zu Formularen. Ist jemand bereit, da mal rüber zuschauen?
Meine Auflistung ist detailliert und damit lang, wenn ich das gute Maß hier zu arg strapaziere, bitte ich auch diesbezüglich um eine Rückmeldung. Ich bin auch im Forum neu. Dazu eine erste Frage: Ich hatte den Namen des Unterforums .Elster-Formular' auf die Formulare in Elster-Online bezogen, habe aber vorhin rausgefunden, dass es ein separates Programm namens 'Elster-Formular' g'bt. Bin ich dann mit meinem Beitrag inhaltlich richtig hier?
So oder so, hier meine bisherigen Überlegungen
E I N K O M M E N S S T E U E R E R K L Ä R U N G > H A U P T V O R D R U C K
Zuwendungen: Spenden - ist OK
Andere außergewöhnliche Belastungen: Gesundheitskosten wie Brillen, professionell Zahnreinigung u.a. (Anrechnung erst bei Überschreitung von 6 % der durchschnittlichen Ausgaben meiner Vergleichsgruppe.)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Hier brauche ich etwas mehr Hilfe, wenn möglich: Wartung Therme, Treppenhausreinigung gehören dazu – kann ich von den Mietnebenkosten noch welche geltend machen? Ich bin mir nicht sicher, dass ich bei meiner Suche im Internet alles erfasst habe.
Anlage Vorsorgeaufwand > Beiträge zur Altersvorsorge
gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
Anlage S (Selbstständig)
Zeile 4, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit: Gewinn aus der EÜR
E Ü R > B E T R I E B S E I N N A H M E N
Hier ist zu wählen zw. 'Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer' und 'Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung': Erstere zahlen lt. Netz keine Mehrwert-/Umsatzsteuer. Da ich einen Heilberuf ausübe, bin ich von der Umsatzsteuer befreit und falle in die erste Kategorie. Hört sich das richtig an bzw. gibt es ansonsten noch weitere Kriterien für die Zuordnung?
Zeile 12: Nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG: Was meint das? Kann ich ALG I hier einbringen? (Man muss das, wenn ich richtig verstanden habe, wegen des Progressionsvorbehalts angeben.)
E Ü R > B E T R I E B S A U S G A B E N
Zeile 23 Betriebsausgabenpauschale für best. Berufsgruppen und / oder Freibetrag nach § 3...: Was fällt hier rein? Was könnte ich hier geltend machen?
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Zeile 30 Bewegliche Wirtschaftsgüter: Kann ich hier Schreibtisch, Regal, Bürostuhl, Lampe unterbringen? Wie genau differenziere ich zwischen privater und Arbeitsnutzung? Wie berechnet man die Abnutzung?
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Zeile 39 Telekommunikation, Internet. Nur laufende Kosten oder auch Internet? Wiederum: wie differenziere ich zw. privater und arbeitsbezogener Nutzung? Einfach den Prozentsatz der Kosten entsprechend der geschätzten Prozent-Nutzung veranschlagen?
Zeilen 40 bis 44 sind OK
Zeile 45 Werbekosten: Hier sind Inserate, Spots etc. als Beispiele angegeben. Habe ich bislang nicht. Aber Werbungskosten: habe jedoch gelesen, dass die bei Freiberuflern nicht als Werbungskosten, sondern in der EÜR gelistet werden. Stimmt das so?
50 Rücklagen, stille Reserven, Ausgleichsposten? Sind hiermit auch private Rücklagen gemeint?
51 Übrige, unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Was wäre hier vllt. noch unterzubringen?
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Zeile 55 Häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen): Ich habe mit dem Einkommenssteuerressort der Oberfinanzdirektion gesprochen. Man hat mir geraten, entgegen aktueller Regelung mein nicht abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer (Anteil eines privat genutzten Raums) unter Werbungskosten anzugeben, da beim Bundesrechnungshof ein diesbezügliches Urteil aussteht. Allerdings (vgl. 'Zeile 45') soll ich diese Kategorie ja gar nicht verwenden. Also in Zeile 55 der EÜR?
Und auch hier?:
Anlage A V E Ü R > H Ä U S L I C H E S A R B E I T S Z I M M E R
Anschaffungskosten, Einlagewert: Gibt es für den eine unkomplizierte Berechnungsmöglichkeit?
Soweit vorerst. Grüsse.
ich mache erstmalig eine Steuererklärung als Selbstständige und bitte um eine Rückmeldung betreffs meiner Zuordnung von Posten zu Formularen. Ist jemand bereit, da mal rüber zuschauen?
Meine Auflistung ist detailliert und damit lang, wenn ich das gute Maß hier zu arg strapaziere, bitte ich auch diesbezüglich um eine Rückmeldung. Ich bin auch im Forum neu. Dazu eine erste Frage: Ich hatte den Namen des Unterforums .Elster-Formular' auf die Formulare in Elster-Online bezogen, habe aber vorhin rausgefunden, dass es ein separates Programm namens 'Elster-Formular' g'bt. Bin ich dann mit meinem Beitrag inhaltlich richtig hier?
So oder so, hier meine bisherigen Überlegungen
E I N K O M M E N S S T E U E R E R K L Ä R U N G > H A U P T V O R D R U C K
Zuwendungen: Spenden - ist OK
Andere außergewöhnliche Belastungen: Gesundheitskosten wie Brillen, professionell Zahnreinigung u.a. (Anrechnung erst bei Überschreitung von 6 % der durchschnittlichen Ausgaben meiner Vergleichsgruppe.)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Hier brauche ich etwas mehr Hilfe, wenn möglich: Wartung Therme, Treppenhausreinigung gehören dazu – kann ich von den Mietnebenkosten noch welche geltend machen? Ich bin mir nicht sicher, dass ich bei meiner Suche im Internet alles erfasst habe.
Anlage Vorsorgeaufwand > Beiträge zur Altersvorsorge
gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
Anlage S (Selbstständig)
Zeile 4, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit: Gewinn aus der EÜR
E Ü R > B E T R I E B S E I N N A H M E N
Hier ist zu wählen zw. 'Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer' und 'Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung': Erstere zahlen lt. Netz keine Mehrwert-/Umsatzsteuer. Da ich einen Heilberuf ausübe, bin ich von der Umsatzsteuer befreit und falle in die erste Kategorie. Hört sich das richtig an bzw. gibt es ansonsten noch weitere Kriterien für die Zuordnung?
Zeile 12: Nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG: Was meint das? Kann ich ALG I hier einbringen? (Man muss das, wenn ich richtig verstanden habe, wegen des Progressionsvorbehalts angeben.)
E Ü R > B E T R I E B S A U S G A B E N
Zeile 23 Betriebsausgabenpauschale für best. Berufsgruppen und / oder Freibetrag nach § 3...: Was fällt hier rein? Was könnte ich hier geltend machen?
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Zeile 30 Bewegliche Wirtschaftsgüter: Kann ich hier Schreibtisch, Regal, Bürostuhl, Lampe unterbringen? Wie genau differenziere ich zwischen privater und Arbeitsnutzung? Wie berechnet man die Abnutzung?
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Zeile 39 Telekommunikation, Internet. Nur laufende Kosten oder auch Internet? Wiederum: wie differenziere ich zw. privater und arbeitsbezogener Nutzung? Einfach den Prozentsatz der Kosten entsprechend der geschätzten Prozent-Nutzung veranschlagen?
Zeilen 40 bis 44 sind OK
Zeile 45 Werbekosten: Hier sind Inserate, Spots etc. als Beispiele angegeben. Habe ich bislang nicht. Aber Werbungskosten: habe jedoch gelesen, dass die bei Freiberuflern nicht als Werbungskosten, sondern in der EÜR gelistet werden. Stimmt das so?
50 Rücklagen, stille Reserven, Ausgleichsposten? Sind hiermit auch private Rücklagen gemeint?
51 Übrige, unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Was wäre hier vllt. noch unterzubringen?
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Zeile 55 Häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen): Ich habe mit dem Einkommenssteuerressort der Oberfinanzdirektion gesprochen. Man hat mir geraten, entgegen aktueller Regelung mein nicht abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer (Anteil eines privat genutzten Raums) unter Werbungskosten anzugeben, da beim Bundesrechnungshof ein diesbezügliches Urteil aussteht. Allerdings (vgl. 'Zeile 45') soll ich diese Kategorie ja gar nicht verwenden. Also in Zeile 55 der EÜR?
Und auch hier?:
Anlage A V E Ü R > H Ä U S L I C H E S A R B E I T S Z I M M E R
Anschaffungskosten, Einlagewert: Gibt es für den eine unkomplizierte Berechnungsmöglichkeit?
Soweit vorerst. Grüsse.
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