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Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

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    Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

    Hallo,

    für die Jahreseinkommenssteuer als Selbstständiger habe ich auch EÜR ausgefüllt (obwohl ich unter 17.500€ bin, dafür spare ich eine schriftliche G u V). Grundsätzlich muss ich eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (Einnahmen wie Ausgaben) durchführen. Beim Block Gewinnermittlung verstehe ich den Wortlaut zweier Posten leider nicht:

    Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung
    Zeile 14: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen - das verstehe ich und trage es ein, netto
    Ziele 16: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben - ist damit die 19% Umsatzsteuer von Zeile 14 gemeint?

    Sonstige Betriebseinnahmen
    Zeile 17: Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer - das ist doch das Geld, das ich nach Anmeldung meiner monatlichen Umsatzsteuer vom Finanzamt direkt zurückerstattet/zurücküberwiesen bekomme (Jobeinkünfte versus Jobausgaben)

    Summe Betriebseinnahmen
    Zeile 22: Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 71) - und hier fließt die Umsatzsteuer aus Zeile 16 mit rein plus mein Gewinn vom Finanzamt just auf diese Umsatzsteuer - das ist doch zu viel?

    Vielen Dank fürs beantworten meiner Frage!
    Johannes

    #2
    AW: Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

    Hallo,
    Ihre Anfrage hat nichts mit der Anwendung ELSTER, dem ElsterFormular noch ElsterOnline zu schaffen sondern betrifft steuerliches Wissen gerade im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung. Hier ist ein Vorsteuerüberhang sowie die zugeflossene Umsatzsteuer immer eine Einnahme, die gezahlte Vorsteuer sowie eine Zahllast immer eine Ausgabe
    https://www.muenchen.ihk.de/de/recht...-euer-2014.pdf
    https://de.wikipedia.org/wiki/Einnah...schussrechnung
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

      Danke für die Links.

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