Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

    Hallo,

    für die Jahreseinkommenssteuer als Selbstständiger habe ich auch EÜR ausgefüllt (obwohl ich unter 17.500€ bin, dafür spare ich eine schriftliche G u V). Grundsätzlich muss ich eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (Einnahmen wie Ausgaben) durchführen. Beim Block Gewinnermittlung verstehe ich den Wortlaut zweier Posten leider nicht:

    Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung
    Zeile 14: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen - das verstehe ich und trage es ein, netto
    Ziele 16: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben - ist damit die 19% Umsatzsteuer von Zeile 14 gemeint?

    Sonstige Betriebseinnahmen
    Zeile 17: Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer - das ist doch das Geld, das ich nach Anmeldung meiner monatlichen Umsatzsteuer vom Finanzamt direkt zurückerstattet/zurücküberwiesen bekomme (Jobeinkünfte versus Jobausgaben)

    Summe Betriebseinnahmen
    Zeile 22: Summe Betriebseinnahmen (Übertrag in Zeile 71) - und hier fließt die Umsatzsteuer aus Zeile 16 mit rein plus mein Gewinn vom Finanzamt just auf diese Umsatzsteuer - das ist doch zu viel?

    Vielen Dank fürs beantworten meiner Frage!
    Johannes

    #2
    AW: Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

    Hallo,
    Ihre Anfrage hat nichts mit der Anwendung ELSTER, dem ElsterFormular noch ElsterOnline zu schaffen sondern betrifft steuerliches Wissen gerade im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung. Hier ist ein Vorsteuerüberhang sowie die zugeflossene Umsatzsteuer immer eine Einnahme, die gezahlte Vorsteuer sowie eine Zahllast immer eine Ausgabe

    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage EÜR, Gewinnermittlung: beißt sich da was?

      Danke für die Links.

      Kommentar

      Lädt...
      X