"Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. neben einem Einzelunternehmen auch eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 3,8 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen.
Weist ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung einkommensteuerlich einen Verlust, wegen Hinzurechnungen jedoch einen positiven Gewerbeertrag aus, werden der Gewerbesteuer-Messbetrag und die Gewerbesteuer, die daraus resultieren, nicht berücksichtigt. Die verbleibenden Beträge sind zur Berechnung des Anrechnungsvolumens zusammenzufassen."
(Q: http://www.haufe.de/finance/finance-...HI1681956.html)
Sehe ich das richtig, wenn man mehrere Beteiligungen hat, dann fällt eine Beteiligung, die 0 Eur Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausweist, eine trotzdem ausgewiesene Gewerbesteuer komplett unter den Tisch und diese wird nicht mit positiven Einkünften aus anderen Beteiligungen verrechnet??
Weist ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung einkommensteuerlich einen Verlust, wegen Hinzurechnungen jedoch einen positiven Gewerbeertrag aus, werden der Gewerbesteuer-Messbetrag und die Gewerbesteuer, die daraus resultieren, nicht berücksichtigt. Die verbleibenden Beträge sind zur Berechnung des Anrechnungsvolumens zusammenzufassen."
(Q: http://www.haufe.de/finance/finance-...HI1681956.html)
Sehe ich das richtig, wenn man mehrere Beteiligungen hat, dann fällt eine Beteiligung, die 0 Eur Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausweist, eine trotzdem ausgewiesene Gewerbesteuer komplett unter den Tisch und diese wird nicht mit positiven Einkünften aus anderen Beteiligungen verrechnet??
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