Hallo hallo.
Ich bin selbständig seit 2014 und muss nun das erste Mal meine Steuererklärung machen (Fristverlängerung bis September). Da ich in den Jahren vor der Meldung zur Selbständigkeit bereits Geräte gekauft habe, die mir einerseits den Weg in die Selbständigkeit geebnet haben und die ich größtenteils heute noch dafür nutze, würde ich diese Ausgaben gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen.
Da ich kein Windows-Nutzer bin, bin ich leider von der Nutzung der Elster-Software ausgeschlossen und muss mich mit ElsterOnline herumschlagen. Ich finde es leider extrem unübersichtlich, vor allem für jemanden, der damit seine allererste Steuererklärung machen soll...
Wo genau kann ich solche vorweggenommenen Betriebsausgaben denn eintragen? Kann ich das alles in der Steuererklärung für 2014 abwickeln oder muss ich für die letzten Jahre (das ginge ja bis 2011) rückwirkend jeweils eine eigene Steuererklärung machen? Falls ja, muss man dann für meine Zwecke eine EÜR ausfüllen? In den Jahren hatte ich ja noch kein Einkommen und war auch noch nicht selbständig gemeldet.
Danke im Voraus!
Ich bin selbständig seit 2014 und muss nun das erste Mal meine Steuererklärung machen (Fristverlängerung bis September). Da ich in den Jahren vor der Meldung zur Selbständigkeit bereits Geräte gekauft habe, die mir einerseits den Weg in die Selbständigkeit geebnet haben und die ich größtenteils heute noch dafür nutze, würde ich diese Ausgaben gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen.
Da ich kein Windows-Nutzer bin, bin ich leider von der Nutzung der Elster-Software ausgeschlossen und muss mich mit ElsterOnline herumschlagen. Ich finde es leider extrem unübersichtlich, vor allem für jemanden, der damit seine allererste Steuererklärung machen soll...
Wo genau kann ich solche vorweggenommenen Betriebsausgaben denn eintragen? Kann ich das alles in der Steuererklärung für 2014 abwickeln oder muss ich für die letzten Jahre (das ginge ja bis 2011) rückwirkend jeweils eine eigene Steuererklärung machen? Falls ja, muss man dann für meine Zwecke eine EÜR ausfüllen? In den Jahren hatte ich ja noch kein Einkommen und war auch noch nicht selbständig gemeldet.
Danke im Voraus!
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