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vorweggenommene Betriebsausgaben

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    vorweggenommene Betriebsausgaben

    Hallo hallo.

    Ich bin selbständig seit 2014 und muss nun das erste Mal meine Steuererklärung machen (Fristverlängerung bis September). Da ich in den Jahren vor der Meldung zur Selbständigkeit bereits Geräte gekauft habe, die mir einerseits den Weg in die Selbständigkeit geebnet haben und die ich größtenteils heute noch dafür nutze, würde ich diese Ausgaben gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen.

    Da ich kein Windows-Nutzer bin, bin ich leider von der Nutzung der Elster-Software ausgeschlossen und muss mich mit ElsterOnline herumschlagen. Ich finde es leider extrem unübersichtlich, vor allem für jemanden, der damit seine allererste Steuererklärung machen soll...

    Wo genau kann ich solche vorweggenommenen Betriebsausgaben denn eintragen? Kann ich das alles in der Steuererklärung für 2014 abwickeln oder muss ich für die letzten Jahre (das ginge ja bis 2011) rückwirkend jeweils eine eigene Steuererklärung machen? Falls ja, muss man dann für meine Zwecke eine EÜR ausfüllen? In den Jahren hatte ich ja noch kein Einkommen und war auch noch nicht selbständig gemeldet.

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

    Ausgaben die 2013 angefallen sind gehören in die Steuererklärung für 2013.

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      #3
      AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

      Ok. Heißt für jedes Jahr rückwirkend eine einzelne Steuererklärung, richtig?

      Muss ich dann stets eine EÜR machen oder macht man sowas nur, wenn man Einkommen hatte?

      Wenn ich bei Elster auf das Formular "Einnahmenüberschussrechnung" klicke, kann ich dort nur die Jahre bis 2012 auswählen. Im Hauptvordruck geht es bis 2011 und genau in dem Jahr fiel auch die erste große Betriebsausgabe an, das Jahr ist für mich also relevant.... jemand eine Idee?

      Danke...
      Zuletzt geändert von kreatimo; 28.07.2015, 23:38.

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        #4
        AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

        Eine Gewinnermittlung musst Du für jedes Jahr machen, in dem Du gewerblich tätig warst. Auch wenn keine Einnahmen da waren.

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          #5
          AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

          Falls ja, muss man dann für meine Zwecke eine EÜR ausfüllen? In den Jahren hatte ich ja noch kein Einkommen und war auch noch nicht selbständig gemeldet.
          Wer für frühere Jahre Ausgaben geltend machen will, muss parallel zu seiner Einkommensteuererklärung eine EÜR und natürlich auch die entsprechende Anlage G oder S zur Einkommensteuererklärung abgeben.

          Das muss unterhalb einer bestimmten Grenze nicht das offizielle EÜR-Formular sein, es genügt z. B. auch eine Excel-Aufstellung mit den Betriebsausgaben. Inhaltlich muss so eine formlose EÜR natürlich dem Steuerrecht entsprechen, dazu gehört z. B. bei angeschafften Wirtschaftsgütern eine AfA-Berechnung oder die Einstufung als GwG.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Eine Gewinnermittlung musst Du für jedes Jahr machen, in dem Du gewerblich tätig warst. Auch wenn keine Einnahmen da waren.
            Also gewerblich tätig war ich vor 2014 noch nicht, ich habe nur die Geräte bereits gekauft. Für 2011 handelt es sich zum Beispiel ganz konkret um ein Grafik Tablett, das ich natürlich zunächst zum "Üben" genutzt habe (als Vorbereitung auf die Selbständigkeit) und seit 2014 für Aufträge nutze. Vor 2014 hatte ich jedoch noch keine Aufträge.

            Ich hatte vorhin meinen Beitrag bearbeitet und eine Frage hinzugefügt, was vielleicht nicht so schlau war, da es, glaube ich, keiner gesehen hat. Darum kopiere ich es noch mal:

            Wenn ich bei Elster auf das Formular "Einnahmenüberschussrechnung" klicke, kann ich dort nur die Jahre bis 2012 auswählen. Im Hauptvordruck geht es bis 2011 und genau in dem Jahr fiel auch die erste große Betriebsausgabe an, das Jahr ist für mich also relevant.... jemand eine Idee?

            Danke!

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              #7
              AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

              Wenn du bisher privat genutzte Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen einlegst, machst du das zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung. Das sind dann keine vorweggenommenen BA. Wie das bewertet wird ist aber steuerliche Beratung und hat mit Elster nichts zu tun.

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                #8
                AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

                Das ist wieder eine sowohl als auch-Frage.
                Zu steuerlich relevanten Fragen für Existenz-Gründer gibt es in jeden Finanzamt einen Ansprechpartner. Den kann man so etwas fragen. Wenn du damals (2011) noch nicht geplant hast selbständig zu werden, dann brauchst/kannst du keine Steuererklärung rückwirkend machen (die Frage ist zudem ob es sich überhaupt steuerlich auswirken würde. d.h. ob du Steuern gezahlt hast und was erstattet bekommst oder du überhaupt keine Einnahmen - zB Arbeitslohn - hattest und ein Verlustvortrag in Betracht kommt.)

                Dann nimmst du die Gegenstände aus dem Privatvermögen und legst sie mit Betriebsgründung (2014) in deinen "Betrieb" ein. Das geschieht mit dem Restwert. Es gibt einen Unterschied zw. dem steuerlichen Restwert und dem was du jetzt für so ein Gerät gebraucht bekommen/zahlen würdest.
                Waren die Kosten damals unter 150,-(netto) ist der (steuerl.) Wert Null (wird als GWG -geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben). Sind die Anschaffungskosten netto zw. 150 Euro und 1.000 Euro betragen, ist ein sog. Sammelposten zu bilden und über 5 Jahre abzuschreiben.
                (bis 410,- Eur netto gibt's ein Wahlrecht ob Sofortabschreibung oder Sammelposten)

                Bsp. Das Grafiktablett hast du 2011 für 1500,- gekauft - erfolgt die Einlage 2014 mit einem RW von 600,- (3 Jahre a 300,- Eur)

                Zu entscheiden wäre für dich noch ob du zur Umsatzsteuer optierst d.h. du willst deine Vorsteuern zurück und zahlst Umsatzsteuer sobald deine Einnahmen die Ausgaben übersteigen (an diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden), oder ob du Kleinunternehmer sein willst der auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist.

                Es gibt dann natürlich noch die Möglichkeit deine Wirtschaftsgüter zum Einlagezeitpunkt neu zu bewerten (mit dem Zeitwert) - dazu gibt es auch ausführliche Regelungen. Am besten du redest mit dem Steuerberater deines Vertrauens, oder dem Ansprechpartner für Existenzgründer in deinem zuständigen Finanzamt und verlangst eine verbindliche Auskunft oder du googelst dich durch, oder du machst ein Existenzgründerseminar bei der IHK (die bieten auch Abende an)... wie du siehst eine (scheinbar) einfache Frage mit vielen Antworten... (hat übrigens alles nichts mit Elsterformular zu tun). Notfalls nimmst du für 2011 noch ein Papierformular das du dir im Finanzamt holst oder im Internet runterlädst....

                Viel Erfolg
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

                  Über die direkt aufrufbare Installationsverwaltung von ElsterFormular sollte es möglich sein, die EÜR für 2011 nachzuinstallieren. Bei mir wird das zumindest angeboten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: vorweggenommene Betriebsausgaben

                    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

                    ElsterFormular habe ich ja leider nicht, da ich kein Windows nutze. Bei ElsterOnline kann man für die EÜR nur die Jahre zurück bis 2012 auswählen.

                    Aber ich muss dann tatsächlich sowieso mal näher recherchieren, wie viel Restwert von meinen Geräten übrig bleibt und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Um noch kurz die Fragen von Max_v_S zu beantworten: Nein, ich hatte nie wirklich Einkommen (von Bafög gelebt + zwischendurch schlecht vergütete Praktika), habe also auch bisher noch nie Steuern bezahlt. Ja, der Plan war, die vorweggenommenen Betriebsausgaben rückwirkend als Verlustvortrag feststellen zu lassen, damit ich für 2014 meinen erstmaligen Gewinn verringern und Steuern sparen kann (bzw. sogar unter die Grenze komme). Und ich bin Kleinunternehmer, habe also mit Umsatzsteuer bis jetzt noch nichts am Hut.

                    Also danke noch mal für die ganzen Hinweise!
                    Besten Gruß

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