Hallo und Hilfe!
Folgende Situation:
Sie: Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit / weitere Einkünfte sind nicht vorhanden / Steuerklasse 3
ER: Einkünfte aus Rente und keine weiteren Einkünfte
Erstmalig nach Heirat letztes Jahr haben wir unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung abgegeben da es eine schöne Rückerstattung gab:-)
Vielleicht ein Fehler!!
Dieses Jahr hat uns das Finanzamt angeschrieben und aufgefordert unsere Einkommensteuererklärung abzugeben :-(
Viel Zeit haben wir nicht mehr…
Ich habe erstmals mit Elster durchgerechnet, bei einer gemeinsamen Veranlagung ergibt das eine Nachzahlung.
Wenn wir getrennt veranlagen ergibt es keine Nachzahlung für die Veranlagung mit der Rente aber eine noch
höherer Nachzahlung für die Veranlagung mit den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit.
Sind wir verpflichtet unsere Einkommensteuererklärung abzugeben?
Ich meine gelesen zu haben das wenn man ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet
die Abgabe der Einkommensteuererklärung freiwillig ist, oder irre ich da und trifft das evt. auch auf uns zu?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!!
Gruß
Andy
Folgende Situation:
Sie: Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit / weitere Einkünfte sind nicht vorhanden / Steuerklasse 3
ER: Einkünfte aus Rente und keine weiteren Einkünfte
Erstmalig nach Heirat letztes Jahr haben wir unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung abgegeben da es eine schöne Rückerstattung gab:-)
Vielleicht ein Fehler!!
Dieses Jahr hat uns das Finanzamt angeschrieben und aufgefordert unsere Einkommensteuererklärung abzugeben :-(
Viel Zeit haben wir nicht mehr…
Ich habe erstmals mit Elster durchgerechnet, bei einer gemeinsamen Veranlagung ergibt das eine Nachzahlung.
Wenn wir getrennt veranlagen ergibt es keine Nachzahlung für die Veranlagung mit der Rente aber eine noch
höherer Nachzahlung für die Veranlagung mit den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit.
Sind wir verpflichtet unsere Einkommensteuererklärung abzugeben?
Ich meine gelesen zu haben das wenn man ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet
die Abgabe der Einkommensteuererklärung freiwillig ist, oder irre ich da und trifft das evt. auch auf uns zu?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!!
Gruß
Andy
Kommentar