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Studentin UNTER freibetrag

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    Studentin UNTER freibetrag

    Hallo!
    Ich studiere im Zweitstudium. Da einen Studienkredit habe bin ich 2013 und 2014 unter dem Freibetrag geblieben. Ich habe insgesamt maximal 6000€ verdiehnt. Die setzen sich zusammen aus einem Saisonjob als Angestellte (Bundesknappschaft/Datev- Abrechnung), da liegen die Einkünfe dem Finanzamt ja eh vor (oder?). Außerdem habe ich ein paar sehr wenige Rechnungen geschrieben (kein gewerbe, künstlerische Mitarbeit, frei). Wie gesagt, unter dem Freibetrag.
    Ich würde jetzt gerne keine megaufwändige Steuererklärung machen sondern am liebsten nur mitteilen, dass ich keine Steuern zahlen muss- wie?
    Es wäre toll wenn mir jmd wieterhilft.

    #2
    AW: Studentin UNTER freibetrag

    Um die Steuererklärung im ElsterOnline-Portal zu erstellen brauchst Du jedenfalls ein Zertifikat. Das kannst Du hier: https://www.elsteronline.de/eportal/...istrierung.tax beantragen.

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      #3
      AW: Studentin UNTER freibetrag

      Guten Abend,
      auch hier kann ich keinen Zusammenhang mit der Anwendung Elster erkennen und Steuerberatung ist - wie hier schon einige Male mitgeteilt - den steuerberatenden Berufen vorbehalten!
      Wenn ein Minijob mit Pauschalversteuerung ausgeübt wurde (bitte hier unter www.minijobzentrale kundig machen), dann kommt nichts in die Steuererklärung.
      Gewerbliche oder auch selbständige Einkünfte müssen selbstverständlich über die Anlagen G oder auch S erklärt werden - so wie es alle anderen Steuerpflichtigen auch erledigen!
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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        #4
        AW: Studentin UNTER freibetrag

        Wie wäre es, wenn du dich einfach mal direkt an das für dich zuständige Finanzamt wendest? !

        Das hier ist ein Elster-Form und mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

        Edit : Hm ich war zu langsam
        Mfg

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          #5
          AW: Studentin UNTER freibetrag

          Hallo!
          Naja, die sache ist ja dass ich das alles gemacht habe, zertifikat, aktivierungscode...ich weiss ich muss ne Steuererklärung machen aber nicht was ich hier jetzt bei ELSTER ausfüllen soll. Ginge es nicht um Elster wäre ich ja nicht hier. Darum wär ich richtig dankbar wenn mir jemand weiterhilft!
          (einen Steuerberater braucht mal wohl nicht wenn man 6000€ verdient hat, aber danke für den tipp)

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            #6
            AW: Studentin UNTER freibetrag

            Zitat von henrika Beitrag anzeigen
            Hallo!
            Naja, die sache ist ja dass ich das alles gemacht habe, zertifikat, aktivierungscode...ich weiss ich muss ne Steuererklärung machen aber nicht was ich hier jetzt bei ELSTER ausfüllen soll. Ginge es nicht um Elster wäre ich ja nicht hier. Darum wär ich richtig dankbar wenn mir jemand weiterhilft!
            (einen Steuerberater braucht mal wohl nicht wenn man 6000€ verdient hat, aber danke für den tipp)
            -Gewinnermittlung für die freiberufliche Tätigkeit. Entweder formlos auf Papier oder elektronisch im ElsterOnline-Portal mit der "Anlage EÜR "
            - Einkommensteuererklärung mit den Anlagen S für die freiberufliche Tätigkeit und ggfs. die Anlage N für die Einkünfte als Angestellter. Und mit Anlage Vorsorgeaufwand.
            - Wenn du auf deinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausgewiesen hast, dann auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

            Ansonsten einfach mal die amtliche Anleitung lesen oder sonstige Infos im Internet.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 21.10.2015, 23:40.
            Mfg

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              #7
              AW: Studentin UNTER freibetrag

              Neben dem Hauptvordruck Anlage N für die nichtselbständige Arbeit, Anlage S für die künstlerische Tätigkeit, Anlage Vorsorgeaufwand. Eigentlich wie auf Papier auch.

              Megaaufwand sehe ich da nicht. Ein Formular "Liebes FA, dieses Jahr muss ich keine Steuern zahlen" gibt es jedoch nicht.

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