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Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Belegen ?

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    Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Belegen ?

    Ich versuche hier also seit 7 Wochen meinen Lohnsteuerjahresausgleich anzufertigen.
    Nach vielen Wirrungen wegen den - für viele Steuerbürger nicht eindeutigen Begrifflichkeiten -
    hatte ich dann Zugang und ein geheime Datei - auf meinem Rechner .

    ...und dann wollte ich meine Steuererklärung machen und dachte, das ich meine Dateien einfach abrufen kann.
    Konnte ich aber nicht, brauchte wieder ein Passwort "Belegabfrage" (Woher soll man das wissen ?).

    Heute kam also ein weiterer "geheimer Passwortbrief" vom OFD an.
    Gehe also in die Belegansicht:

    Beleg für Steuernummer abrufen:

    Abrufcode wird verlangt.

    1. Versuch - Falsch ! (Vermutlich Groß und Kleinschreibung nicht beachtet xxx33-xxx33)
    2. Versuch - Falsch ! (Mit Bindestrich eingegeben XXX33-XXX33)
    3. Versuch - Falsch ! (ohne Bindestrich also XXX33XXX33)

    Ich habe also nur noch 2 Versuche, das Finanzamt sitzt mir im Nacken, weil ich schon lange abgeben wollte,
    aber nichts geht.

    Frage 1 Wie gibt man den Code richtig ein ?
    Frage 2 Kann ich diese Daten ohne weiteres in einen zusammen veranlagen Lohnsteuerjahresausgleich eingeben ?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

    Zitat von Formular Beitrag anzeigen
    Ich versuche hier also seit 7 Wochen meinen Lohnsteuerjahresausgleich anzufertigen.
    Nach vielen Wirrungen wegen den - für viele Steuerbürger nicht eindeutigen Begrifflichkeiten -
    hatte ich dann Zugang und ein geheime Datei - auf meinem Rechner .

    ...und dann wollte ich meine Steuererklärung machen und dachte, das ich meine Dateien einfach abrufen kann.
    Konnte ich aber nicht, brauchte wieder ein Passwort "Belegabfrage" (Woher soll man das wissen ?).

    Heute kam also ein weiterer "geheimer Passwortbrief" vom OFD an.
    Gehe also in die Belegansicht:

    Beleg für Steuernummer abrufen:

    Abrufcode wird verlangt.

    1. Versuch - Falsch ! (Vermutlich Groß und Kleinschreibung nicht beachtet xxx33-xxx33)
    2. Versuch - Falsch ! (Mit Bindestrich eingegeben XXX33-XXX33)
    3. Versuch - Falsch ! (ohne Bindestrich also XXX33XXX33)

    Ich habe also nur noch 2 Versuche, das Finanzamt sitzt mir im Nacken, weil ich schon lange abgeben wollte,
    aber nichts geht.

    Frage 1 Wie gibt man den Code richtig ein ?
    Frage 2 Kann ich diese Daten ohne weiteres in einen zusammen veranlagen Lohnsteuerjahresausgleich eingeben ?

    Vielen Dank
    1. Mit welchem Programm machst Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich (oder meinst Du die Einkommensteuererklärung?)

    2. Code - Meinst Du den Code der Registrierung oder den Abrufcode der Belege?

    3. Der Belegabruf funktioniert mit ID-Nummer, nicht mit Steuernummer.

    Ich will damit sagen, Begrifflichkeiten sind schon wichtig!
    Zuletzt geändert von stiller; 10.11.2015, 20:15.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

      Wir reden von deiner Einkommensteuererklärung, einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon zig Jahre nicht mehr.

      Der Abrufcode ist mit Bindestrich einzugeben, exakt so wie er auf dem Schreiben des Finanzamts steht. Belege werden im Übrigen für die persönliche ID abgerufen, das ist nicht die Steuernummer.

      Ja, man kann abgerufene Belege in eine gemeinsame Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) einfüllen. Wenn man den Belegabruf auch für den Ehegatten beantragt, kann man nach Freischaltung mit dem vorhandenen Abrufcode auch dessen Belege abholen und einfüllen. Dauert natürlich wieder ein paar Tage.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

        @ stiller & Charlie

        ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014

        Vielen Dank für euer Hilfe.



        1. Mit welchem Programm machst Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich (oder meinst Du die Einkommensteuererklärung?) .
        Mit Elster Online (über Formulare) , brauche ich dafür noch ein Programm ?
        Ich dachte das würde über Elster gehen (Formulare auswählen , ergänzen usw., abschicken)



        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Ja, man kann abgerufene Belege in eine gemeinsame Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) einfüllen. Wenn man den Belegabruf auch für den Ehegatten beantragt, kann man nach Freischaltung mit dem vorhandenen Abrufcode auch dessen Belege abholen und einfüllen. Dauert natürlich wieder ein paar Tage.
        Ist nicht wahr, oder ich mache Seit Jahren den Ausgleich für meine Frau bin über die Steuernummer zusammenveranlagt, muss jetzt einen Antrag für ihre
        Daten stellen ?

        Für meine Frau Brauche in die Anlage N ?

        Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

          Zitat von Formular Beitrag anzeigen
          @ stiller & Charlie

          ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014

          Vielen Dank für euer Hilfe.





          Mit Elster Online (über Formulare) , brauche ich dafür noch ein Programm ?
          Ich dachte das würde über Elster gehen (Formulare auswählen , ergänzen usw., abschicken)





          Ist nicht wahr, oder ich mache Seit Jahren den Ausgleich für meine Frau bin über die Steuernummer zusammenveranlagt, muss jetzt einen Antrag für ihre
          Daten stellen ?

          Für meine Frau Brauche in die Anlage N ?

          Vielen Dank
          Dann verschiebe ich mal nach EOP.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            #6
            AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

            Zitat von Formular Beitrag anzeigen
            Mit Elster Online (über Formulare) , brauche ich dafür noch ein Programm ?
            Nein, es geht auch mit ElsterOnline.

            Zitat von Formular Beitrag anzeigen
            Ich dachte das würde über Elster gehen
            Es gibt auch verschiedene Software-Produkte mit Elster.

            Zitat von Formular Beitrag anzeigen
            ich mache Seit Jahren den Ausgleich
            Du meinst die Einkommensteuererklärung. Oder?

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              #7
              AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

              Zitat von Formular Beitrag anzeigen
              @ stiller & Charlie

              ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2014

              Vielen Dank für euer Hilfe.

              Mit Elster Online (über Formulare) , brauche ich dafür noch ein Programm ?
              Ich dachte das würde über Elster gehen (Formulare auswählen , ergänzen usw., abschicken)

              Ist nicht wahr, oder ich mache Seit Jahren den Ausgleich für meine Frau bin über die Steuernummer zusammenveranlagt, muss jetzt einen Antrag für ihre
              Daten stellen ?

              Für meine Frau Brauche in die Anlage N ?

              Vielen Dank
              ELSTER ist ein Verfahren, keine Software oder Internetplattform.
              Elsterformular ist eine installierbare Software, ElsterOnlinePortal eine Plattform im Internet.
              Ist wahr!
              Für den Belegabruf musst Du Dich per ID registrieren, Deinen Abrufcode beantragen und auch den Code Deiner Frau beantragen (sie kann aber auch widersprechen!)
              Könnte ja jeder geschiedene Ehegatte kommen und abrufen wollen.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                #8
                AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Du meinst die Einkommensteuererklärung. Oder?
                ja meinte ich

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                ELSTER ist ein Verfahren, keine Software oder Internetplattform.
                Elsterformular ist eine installierbare Software, ElsterOnlinePortal eine Plattform im Internet.
                Ist wahr!
                Für den Belegabruf musst Du Dich per ID registrieren, Deinen Abrufcode beantragen und auch den Code Deiner Frau beantragen (sie kann aber auch widersprechen!)
                Könnte ja jeder geschiedene Ehegatte kommen und abrufen wollen.
                Vielen Dank, für die Info.

                Das mit den Antrag für die Belegdaten muss ich mir noch überlegen.
                Wieder zwei Wochen. Naja ich muss ja eh nachzahlen ...

                Langsam versteh ich den Sinn nicht, denn das Motto auf dem Brief vom Amt lautet "Steuererklärungen leichter mit Elster".
                Und deswegen habe ich diese Prozedur bis jetzt durchgemacht.
                Mein Wille ist wirklich da.

                Aber Einfach ist das nicht.
                Zusammengerechnet sitze ich schon 8 Stunden dran für ne läppische Steuererklärung. :-(
                Dann kann ich auch zu meiner Steuerberaterin gehen.
                Und soviel Aufwand um "Belegdaten" abzurufen, ich weiß ja nicht.


                Aber bitte nicht persönlich nehmen.

                Vielen Dank für die Hilfe.

                Thomas

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

                  [QUOTE=Aber bitte nicht persönlich nehmen.
                  Vielen Dank für die Hilfe.

                  Thomas[/QUOTE]

                  Hallo Thomas,

                  warum sollte ich es persönlich nehmen.

                  Angenommen, Du willst von Deiner EX die Daten abrufen? Will sie das?
                  Wenn ja, muss sie ihr Einverständnis erklären, wenn nein, dann gehst Du leer aus. Es ist eine Frage der Sicherheit. Du kannst sogar die Daten der senilen Eltern abrufen wollen, aber wenn auch sie das nicht wollen, wirst Du auf ein Erbe vergeblich warten.
                  Jede fremde ID wird erst nach Zustimmung aktiviert.
                  Zuletzt geändert von stiller; 10.11.2015, 21:23.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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                    #10
                    AW: Hilfe !Lohnsteuerjahresausgleich 2014 Fragen über Fragen... Was ist mit den Beleg

                    Damit keine Verwirrung entsteht:

                    Du kannst den Belegabruf für deine Frau beantragen, musst es aber nicht!

                    Du hast doch den Ausdruck ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und kannst die Daten in das Formular, insbesondere die Anlagen N und Vorsorgeaufwand, natürlich auch von Hand eingeben.
                    Noch ist der Belegabruf keine Pflicht!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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