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    Anfänger Fragen

    Hallo liebe User,

    ich sitze gerade an meiner erster Steuererklärung und bin etwas überfordert.
    Ein paar Fakten über mich:

    Student (ohne Einkünfte) bis 03.2012 (in Bayern) und es wurde vom dortigen Finanzamt folgende Verlustvorträge ausgerechnet:
    2009: 1000€
    2010: 1300
    2011: 2322€

    Ab 04.2012 Arbeitnehmer

    Nun möchte ich gerne die Steuerklärung mit Elsteronline für 2011 machen.

    Reicht es aus wenn ich in Zeile 92 im Kapitel:
    19 - Angaben zu Verlusten (§ 10d EStG) den Haken setze oder muss ich zusätzlich den Betrag reinschreiben? Folgende Zeile wird auch aufgeführt, die ich nicht ganz verstehe:

    "Bitte machen Sie hier nur Angaben über nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2011 aus Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen im Sinne des § 2b EStG, die nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG in 2010 verrechnet werden sollen. "
    Falls ja, trage ich 2322 oder die Summe 4622€ ein?

    Im Jahr 2014 hatte ich einen AG-Wechsel mit einem Gehaltszuwachs. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" die Monatsgehälter einach addieren muss Bsp: 6x4000 + 6x5000?

    Noch eine allgemeine Frage:
    Muss ich von 2011 bis 2014 alle Erklärungen bis Ende diesen jahres übermittteln, oder reicht erstmal die 2011 aus?

    Ich danke euch schonmal. Ich hoffe dass ich mich bald besser auskenne
    Zuletzt geändert von placib87; 21.11.2015, 18:08.

    #2
    AW: Anfänger Fragen

    Wenn bei dir für 2011 bereits ein Verlustvortrag festgestellt wurde und du erst 2012 zu arbeiten begonnen hast, warum willst du dann für 2011 (erneut?) eine Steuererklärung einreichen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anfänger Fragen

      Wegen den Verlustvorträgen :
      Du musst in der Steuererklärung gar nichts eintragen, diese werden automatisch berücksichtigt.

      Wegen den Steuererklärungen:
      Für 2011 ist der 31.12.2015 der letzte Termin.
      Für 2012 entsprechend ein Jahr später.

      PS :
      Du widersprichst dich. Zum einen sagst du, dass für 2011 schon ein Verlust festgestellt wurde, zum anderen sagst du, dass du für 2011 noch keine Steuererklärung eingereicht hast. Das ist irgendwie widersprüchlich. Wie soll das Finanzamt den Verlust festgestellt haben, wenn du keine Erklärung abgegeben hast?

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von placib87 Beitrag anzeigen
      Im Jahr 2014 hatte ich einen AG-Wechsel mit einem Gehaltszuwachs. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" die Monatsgehälter einach addieren muss Bsp: 6x4000 + 6x5000?
      Die Monatsgehälter addieren?

      Hast du keine 2 Lohnsteuerbescheinigungen?

      Wenn nein, dann vom Arbeitgeber anfordern.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Anfänger Fragen

        Ohje, das war natürlich völliger Käse..Entschuldigung.

        Die Verlustvorträge ergaben sich aus den Erklärungen vom Steuerberater.
        Ich muss erst 2012 den Verlust angeben.

        Für die Verlustvorträge gibt es auch keine speziellen Fristen? Falls ja, habe ich noch Zeit mich mehr in die Materie einzulesen.
        Lohnsteuerbescheinigungen werde ich anfordern, danke.

        Kommentar


          #5
          AW: Anfänger Fragen

          Die Monatsgehälter addieren?
          Er hat sicher 2 Lohnsteuerbescheinigungen, aber im ElsterOnline-Portal ist das etwas anders aufgebaut als in ElsterFormular.

          Man kann da über Eintrag hinzufügen zwar auch Lohnsteuerbescheinigungen hinzufügen, aber der Aufbau entspricht nicht dem von ElsterFormular.

          Man muss außerdem unterhalb der Einträge in den Zeilen 6 ff jeweils auf Berechnen gehen, damit Bruttolöhne und Steuern addiert werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Anfänger Fragen

            Für die Verlustvorträge gibt es auch keine speziellen Fristen?

            Eigentlich hättest du die Erklärung für das Jahr 2012 längst abgeben müssen, nämlich bis 31.05.2013, es sei denn, die Abgabefrist wurde verlängert oder du wirst von einem Steuerberater vertreten, wie das bis 2011 der Fall war.

            § 56 Satz 2 EStDV bestimmt nämlich: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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