Hallo liebe User,
ich sitze gerade an meiner erster Steuererklärung und bin etwas überfordert.
Ein paar Fakten über mich:
Student (ohne Einkünfte) bis 03.2012 (in Bayern) und es wurde vom dortigen Finanzamt folgende Verlustvorträge ausgerechnet:
2009: 1000€
2010: 1300
2011: 2322€
Ab 04.2012 Arbeitnehmer
Nun möchte ich gerne die Steuerklärung mit Elsteronline für 2011 machen.
Reicht es aus wenn ich in Zeile 92 im Kapitel:
19 - Angaben zu Verlusten (§ 10d EStG) den Haken setze oder muss ich zusätzlich den Betrag reinschreiben? Folgende Zeile wird auch aufgeführt, die ich nicht ganz verstehe:
"Bitte machen Sie hier nur Angaben über nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2011 aus Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen im Sinne des § 2b EStG, die nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG in 2010 verrechnet werden sollen. "
Falls ja, trage ich 2322 oder die Summe 4622€ ein?
Im Jahr 2014 hatte ich einen AG-Wechsel mit einem Gehaltszuwachs. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" die Monatsgehälter einach addieren muss Bsp: 6x4000 + 6x5000?
Noch eine allgemeine Frage:
Muss ich von 2011 bis 2014 alle Erklärungen bis Ende diesen jahres übermittteln, oder reicht erstmal die 2011 aus?
Ich danke euch schonmal. Ich hoffe dass ich mich bald besser auskenne
ich sitze gerade an meiner erster Steuererklärung und bin etwas überfordert.
Ein paar Fakten über mich:
Student (ohne Einkünfte) bis 03.2012 (in Bayern) und es wurde vom dortigen Finanzamt folgende Verlustvorträge ausgerechnet:
2009: 1000€
2010: 1300
2011: 2322€
Ab 04.2012 Arbeitnehmer
Nun möchte ich gerne die Steuerklärung mit Elsteronline für 2011 machen.
Reicht es aus wenn ich in Zeile 92 im Kapitel:
19 - Angaben zu Verlusten (§ 10d EStG) den Haken setze oder muss ich zusätzlich den Betrag reinschreiben? Folgende Zeile wird auch aufgeführt, die ich nicht ganz verstehe:
"Bitte machen Sie hier nur Angaben über nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2011 aus Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen im Sinne des § 2b EStG, die nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG in 2010 verrechnet werden sollen. "
Falls ja, trage ich 2322 oder die Summe 4622€ ein?
Im Jahr 2014 hatte ich einen AG-Wechsel mit einem Gehaltszuwachs. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" die Monatsgehälter einach addieren muss Bsp: 6x4000 + 6x5000?
Noch eine allgemeine Frage:
Muss ich von 2011 bis 2014 alle Erklärungen bis Ende diesen jahres übermittteln, oder reicht erstmal die 2011 aus?
Ich danke euch schonmal. Ich hoffe dass ich mich bald besser auskenne
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