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Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

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    Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

    Hallo zusammen,
    bei der Entfernungspauschale für Wege zwischen Whg.+Arbeitsplatz habe ich in Zeile 35 Behinderungsgrad mind. 70... angekreuzt. Dann muss ich doch den zuvor selbst errechneten Wert aus gefahrenen(nicht Entfernungskilometern) Kilometern x aufgesuchten Tagen x 0,3 in Zeile 31: Tatsächliche Kfz-Kosten bei Behinderung eingeben? Oder bleibt das Feld frei und das Programm rechnet selbst?

    Bei den Fahrtkosten zu doppelter Haushaltsführung und Behinderung gibt es die Möglichkeit der Eingabe des Ergebnisses nämlich nicht. Dort kann ich nur Zeile 71-76 ausfüllen. Hier rechnet das Programm also selber?
    Und muss ich hier bei "Kilometersatz bei Einzelnachweis" was eintragen? Ich weiß nicht, was darunter zu verstehen ist, ob nicht einfach pauschal 0,3 €/ gefahrenem km gelten...
    Wäre dankbar für ne kleine Hilfe. :-)

    #2
    AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

    Oder bleibt das Feld frei und das Programm rechnet selbst?
    Wenn die Behinderung angekreuzt ist, rechnet das Programm mit 60 Cent je Entfernungskilometer, was 30 Cent je gefahrenem Kilometer entspricht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

      Kilometersatz bei Einzelnachweis bedeutet Folgendes (gilt bei Entfernungspauschale VON BESTIMMTEN BEHINDERTEN MENSCHEN sowie bei Reisekosten):

      Normalerweise müsstest Du genau ausrechnen, welche Aufwendungen tatsächlich angefallen sind pro Kilometer. Das bedeutet, Du müsstest Deine ganzen PKW-Kosten des Jahres zusammenschmeißen und daraus einen Betrag X ermitteln, der dann dort einzutragen wäre. Da das ein Riesenaufwand ist, erlaubt das Finanzamt, dass stattdessen pauschal 0,30 € pro Kilometer angesetzt wird, was in der Praxis von den Meisten gemacht wird. Ob Du damit besser "fährst", ist eine andere Sache.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

        Vielen Dank für die Antworten! Das heißt also konktet, in Zeile 31 soll/ muss ich nichts eintragen?!
        Und bei den Fahrtkosten zum doppelten Haushalt nur die Zeilen 70, 71 und 76 die ersten drei Unterpunkte?!
        74 ist dann nicht nötig, oder?

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          #5
          AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

          **irgendwie immer wieder niedlich zu lesen, wie doch eine steuerliche Hilfeleistung durch die "Hintertür" erschlichen werden soll**
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

            So verstehe ich das auch. Zeile 76 anstelle von Zeile 74. Erläutert wird dazu leider nichts weiter. Ob es passt, sollte man aus der Vorausberechnung erkennen können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fahrtkosten Anlage N bei Behinderung

              Super, vielen Dank Charlie24!
              Und Kontierung: Was hat das bitte mit steuerlicher Beratung durch die Hintertür zu tun? Es geht lediglich darum, wie das Programm das rechnet und was ich selber eingeben darf/muss. Ins EStG, die Richtlinien, Hinweise ,BFH-Urteile und DATEV-Heftchen kann ich selber reinschauen. Dafür brauche ich keinen Steuerberater mehr. Die behindertenspezifischen Fragen sind für den ja auch nicht alltäglich. Für mich schon, und ich habe mich selbst informiert, was ich wie absetzen kann...

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