Hallo zusammen,
bei der Entfernungspauschale für Wege zwischen Whg.+Arbeitsplatz habe ich in Zeile 35 Behinderungsgrad mind. 70... angekreuzt. Dann muss ich doch den zuvor selbst errechneten Wert aus gefahrenen(nicht Entfernungskilometern) Kilometern x aufgesuchten Tagen x 0,3 in Zeile 31: Tatsächliche Kfz-Kosten bei Behinderung eingeben? Oder bleibt das Feld frei und das Programm rechnet selbst?
Bei den Fahrtkosten zu doppelter Haushaltsführung und Behinderung gibt es die Möglichkeit der Eingabe des Ergebnisses nämlich nicht. Dort kann ich nur Zeile 71-76 ausfüllen. Hier rechnet das Programm also selber?
Und muss ich hier bei "Kilometersatz bei Einzelnachweis" was eintragen? Ich weiß nicht, was darunter zu verstehen ist, ob nicht einfach pauschal 0,3 €/ gefahrenem km gelten...
Wäre dankbar für ne kleine Hilfe. :-)
bei der Entfernungspauschale für Wege zwischen Whg.+Arbeitsplatz habe ich in Zeile 35 Behinderungsgrad mind. 70... angekreuzt. Dann muss ich doch den zuvor selbst errechneten Wert aus gefahrenen(nicht Entfernungskilometern) Kilometern x aufgesuchten Tagen x 0,3 in Zeile 31: Tatsächliche Kfz-Kosten bei Behinderung eingeben? Oder bleibt das Feld frei und das Programm rechnet selbst?
Bei den Fahrtkosten zu doppelter Haushaltsführung und Behinderung gibt es die Möglichkeit der Eingabe des Ergebnisses nämlich nicht. Dort kann ich nur Zeile 71-76 ausfüllen. Hier rechnet das Programm also selber?
Und muss ich hier bei "Kilometersatz bei Einzelnachweis" was eintragen? Ich weiß nicht, was darunter zu verstehen ist, ob nicht einfach pauschal 0,3 €/ gefahrenem km gelten...
Wäre dankbar für ne kleine Hilfe. :-)
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