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ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendun

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    ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendun

    Hallo,
    erstmalig gebe ich diese Mieteinnahmeerklärung über ELSTER ab. Ich habe verschiedene Erhaltungsaufwendungen, die über mehrerer Jahre zu verteilen sind.
    Für 2014 gebe ich also 1/5 des Rechnungsbetrags einer über 5 Jahre abzuschreibenden Rechnung an. Soweit so gut.
    Das Programm will nun aber auch noch den Zu berücksichtigendern Anteil aus 2013 und auch aus den Vorjahren. Warum muß ich den eintragen, haben ihn doch die Finanzbeamten schon letztes Jahr bekommen?
    soll ich da also ebenso 1/5 eintragen?

    #2
    AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

    Wann sind denn die auf 5 Jahre zu verteilenden größeren Erhaltungsaufwendungen angefallen?

    Wenn das erst 2014 war, kannst du ja nichts auf frühere Jahre verteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

      Hallo Charlie24, die sind angefallen am 2012 03 04.
      Und in den Vorjahren hatte ich das ja auch schon angegeben. Allerdings nicht über ELSTER online.

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        #4
        AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

        Hallo Romanos,
        dass die Finanbeamten dies wissen, weiß aber Elster Online nicht.
        Deshalb musst du es in die entsprechende Zeile eintragen.

        Tschüß

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          #5
          AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

          ... aha, gut, danke für die Info.
          Noch eine weitere Frage zu den
          Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können:
          An welcher Stelle kann ich die denn dann DIREKT zuordnen?
          Ich habe die aufgelistet, schön, aber das Zuordnen dieser Aufwendungen zu den Einzelnen Feststellungsbeteiligten, das kann ich leider nicht finden...

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            #6
            AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

            Die Zeile für den Eintrag ist doch eindeutig beschrieben:

            Zu berücksichtigender Anteil aus 2012

            Wenn du dich bei der Erklärung für 2012 dafür entschieden hast, die maximal 5 Jahre auszuschöpfen, dann gehört da ein Fünftel rein. Wo ist das Problem?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

              ... das Problem ist, daß ich das nicht wußte. Jetzt weiß ich's, und ich danke Dir nochmals für die Info.
              Kannst Du mir die zweite gestellte Frage bitte auch noch beantworten?
              Oder ist es besser, daß ich hierfür einen zweiten Beitrag aufmache?

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                #8
                AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                Ich habe die aufgelistet, schön, aber das Zuordnen dieser Aufwendungen zu den Einzelnen Feststellungsbeteiligten, das kann ich leider nicht finden...
                Das sollte bei einer Gemeinschaft über die Quoten der Anlage FB laufen. Der Begriff direkte Zuordnung in der Anlage V bezieht sich auf das Vermietungsobjekt, nicht auf die Feststellungsbeteiligten!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                  ... aha, und was meint das Programm dann mit:
                  --> Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden
                  Was für Verhältnisse sind damit gemeint?

                  Ja, normalerweise hätte ich das auch in der Anlage FB erwartet, dort konnte man früher immer eintragen, was in Besitztumsquoten,
                  und was den einzelnen FBs DIREKT zuzuordnen ist... leider kann ich das bei der Anlage FB nirgends finden...
                  Kannst Du mir da einen Tip geben, wo ich das dort finden kann?

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                    #10
                    AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                    Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden. Was für Verhältnisse sind damit gemeint?
                    Der klassische Fall ist das Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird, die andere aber vermietet ist.

                    Wenn dort die Fassade erneuert wird, musst du die Aufwendungen dafür verhältnismäßig, also nach den Wohnflächen zuordnen. Lässt du hingegen das Bad in der Mietwohnung sanieren, kannst du das direkt dieser Wohnung zuordnen.

                    Das ist damit gemeint, das ist nicht die Zuordnung von Mieteinkünften bei einer Gemeinschaft, die ja entweder nach Bruchteilen oder Prozentanteilen erfolgt.

                    Die Anlage V muss einfach alle typischen Verhältnisse im Bereich der Vermietung abdecken, sie enthält auch nur für Ehegatten Aufteilungsregeln. Die müssen aber auch keine Feststellungserklärung abgeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                      Bei mir gibt es eine Immobilie mit Wohnungen, die jeweils den FBs zuzuordnen sind.
                      Die Mieteinnahmen sind somit auch den FBs zuzuordnen.
                      Da aber die qm-Mieteinnahmen in den Wohnungen unterschiedlich sind,
                      sind die Mieteinnahmen anders verteilt wie die Wohnungen.

                      Die Unkosten sind entweder ebenso den einzelnen FBs zuzuordnen.
                      Oder sie sind den Wohnungen zuzuordnen, und damit nach Quadratmeterverhältnissen (also ein Rechenbruch).

                      Ich kann aber leider nirgendwo die Zuordnung selbst durchfürhren.
                      Also einzelne Positionen den FBs zuordnen.
                      Wo kann ich das machen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                        ???

                        Wenn ich dieses FB jetzt richtig verstanden hab, dann sind es keine Bs, sondern Eigentümer, oder? Wem gehören die Wohnungen? Einer Gesellschaft oder einzelnen Eigentümern?

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                          #13
                          AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                          genau. Eigentümer. Vier Wohnungen, und je zwei Wohnungen gehören zwei Eigentümern.
                          Was sind Bs?

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                            #14
                            AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                            Bs sind FBs, ohne F :-/

                            Es gibt also nichts zuzuordnen, weil ja jeder Gesellschaft voll abzugsfähige Kosten entstanden sind.

                            (EDIT: oder besser: es sind 100 % zuzuordnen)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: ELSTER online - Mieteinkünfte - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwe

                              FB=Feststellungsbeteiligter=Eigentümer.
                              Was soll F sein?
                              Die Unkosten sind entweder ebenso den einzelnen FBs zuzuordnen.
                              Oder sie sind den Wohnungen zuzuordnen, und damit nach Quadratmeterverhältnissen (also ein Rechenbruch).

                              Ich kann aber leider nirgendwo die Zuordnung selbst durchfürhren.
                              Also einzelne Positionen den FBs zuordnen.
                              Wo kann ich das machen?

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Die Unkosten sind ja entweder den einzelnen FBs zuzuordnen.
                              Oder sie sind den Wohnungen zuzuordnen, und damit nach Quadratmeterverhältnissen (also ein Rechenbruch).

                              Ich kann aber leider nirgendwo die Zuordnung selbst durchführen.
                              Also einzelne Positionen den FBs zuordnen.
                              Wo kann ich das machen? Das sollte meines Wissens in der Anlage FB machbar sein. Da kann ich das aber nirgendwo finden…

                              Mieteinnahmen und NK-Einnahmen – habe ich angegeben, kann diese aber leider nirgendwo den Eigentümern zuordnen. Wo kann ich das machen?
                              Gebäudeabschreibung – habe ich.
                              Schuldzinsen – habe ich.
                              NK und Versicherungen – habe ich glaube ich auch.
                              Verwaltungskosten ebenso.
                              Sonstige Werbungskosten habe ich aufsummiert und auch erfasst.
                              Alle diese kosten werden direkt in 2014 fällig und sind nach Wohnungsfläche zugeordnet.
                              Dann der Wärmemengenzähler für 5 Jahre abzuschreiben, habe ich, glaube ich, auch.
                              Dann die Stihl-Maschine, die ich über 8 Jahre abschreiben sollte, kann ich nirgendwo eintragen. Wo soll ich das machen?

                              Dann der Ausgabenbereich ++nur Besitzer 1 ++ oder ++nur Besitzer 2 ++, hiervon wieder manche Ausgaben über 8 Jahre – wo kann ich das eintragen?

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