Hallo,
erstmalig gebe ich diese Mieteinnahmeerklärung über ELSTER ab. Ich habe verschiedene Erhaltungsaufwendungen, die über mehrerer Jahre zu verteilen sind.
Für 2014 gebe ich also 1/5 des Rechnungsbetrags einer über 5 Jahre abzuschreibenden Rechnung an. Soweit so gut.
Das Programm will nun aber auch noch den Zu berücksichtigendern Anteil aus 2013 und auch aus den Vorjahren. Warum muß ich den eintragen, haben ihn doch die Finanzbeamten schon letztes Jahr bekommen?
soll ich da also ebenso 1/5 eintragen?
erstmalig gebe ich diese Mieteinnahmeerklärung über ELSTER ab. Ich habe verschiedene Erhaltungsaufwendungen, die über mehrerer Jahre zu verteilen sind.
Für 2014 gebe ich also 1/5 des Rechnungsbetrags einer über 5 Jahre abzuschreibenden Rechnung an. Soweit so gut.
Das Programm will nun aber auch noch den Zu berücksichtigendern Anteil aus 2013 und auch aus den Vorjahren. Warum muß ich den eintragen, haben ihn doch die Finanzbeamten schon letztes Jahr bekommen?
soll ich da also ebenso 1/5 eintragen?
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