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Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

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    Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

    Hallo,

    Ich mache zum ersten mal die Erlärung der Erbengemeinschaft (Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)).


    1)
    In der Anlage FB kann ich einen Bruchteil für den Anteil der Aufteilung auf jeden der Erbengemeinschaft angeben. Jedoch gibt es in einer der Anlagen V eine Wohnung die nicht wie alle anderen zu der in Anlage FB angegebenen Quote passt.
    Ich finde keine Möglichkeit den Bruchteil pro Immobilie individuell einzustellen.

    2)
    Die Angaben in den Anlagen V mache ich für das ganze Jahr und durch Angabe des Beginns der Erbegemeinschaft wird dann nur der Anteil ab Beginn der Erbengemeinschaft für die Steuer berechnet.
    Sehe ich das richtig? Oder müsste ich das anteilig schon herunterrechnen?

    Bis zum Tod meines Vaters muss in der Erklärung meiner Mutter/Vater ja auch alles ebenfalls angegeben werden. Gibt es irgendwo hinweise was es bei diesem Übergang alles zu beachten gibt?

    Vielen Dank,

    Thomas

    #2
    AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

    Mit welcher Software arbeitest Du ? Mit Elsterformular, in dessen Unterforum Du gepostest hast, sicherlich nicht, denn das hat überhaupt keine Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

      Oder müsste ich das anteilig schon herunterrechnen?
      Davon gehe ich aus!

      Jedoch gibt es in einer der Anlagen V eine Wohnung die nicht wie alle anderen zu der in Anlage FB angegebenen Quote passt.
      Gehört diese Wohnung dann überhaupt der Erbengemeinschaft oder ist sie per Vermächtnis einem bestimmten Miterben zugefallen oder ist das wieder eine eigene Gemeinschaft?

      Gibt es irgendwo hinweise was es bei diesem Übergang alles zu beachten gibt?
      https://www.smartsteuer.de/portal/le...nachfolge.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Mit welcher Software arbeitest Du ? Mit Elsterformular, in dessen Unterforum Du gepostest hast, sicherlich nicht, denn das hat überhaupt keine Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung.
        Stimmt elsteronline. Dachte das ist ziemlich das gleiche.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Gehört diese Wohnung dann überhaupt der Erbengemeinschaft oder ist sie per Vermächtnis einem bestimmten Miterben zugefallen oder ist das wieder eine eigene Gemeinschaft?
        Ich sehe schon das wird ein Spaß

        Naja eine Wohnung gehörte zu 50% meinem Vater und 50% meiner Mutter. Die anderen Wohnungen nur meinem Vater.
        Die Verwaltung der Wohnungen habe ich komplett übernommen. Aber ebend diese eine Wohnung gehört dann 75% meine Mutter und die Restlichen Erben nur 25%.

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          #5
          AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

          dann hast du zwar rechtlich eine Erbengemeinschaft. Es könnte aber sein, dass du aufgrund der unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse zwei Feststellungserklärungen abgeben musst.

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            #6
            AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

            Genau genommen ist es Miteigentum zu je 1/2, wobei eine Hälfte der Erbengemeinschaft gehört.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Aufteilungsquote - Anlage FB - Erbengemeinschaft

              Du musst hier aufpassen: Eigentümer ist die Erbengemeinschaft, nicht der einzelne Miterbe. Der widerrum hat nur einen Anteil an dieser Gemeinschaft. Man spricht juristisch hierbei von einer sog. Gesamthandsgemeinschaft.

              Falls Dich Details dazu interessieren: -Link entfernt-
              Zuletzt geändert von brauer; 15.03.2016, 08:42. Grund: Link entfernt

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