Hallo,
Ich mache zum ersten mal die Erlärung der Erbengemeinschaft (Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)).
1)
In der Anlage FB kann ich einen Bruchteil für den Anteil der Aufteilung auf jeden der Erbengemeinschaft angeben. Jedoch gibt es in einer der Anlagen V eine Wohnung die nicht wie alle anderen zu der in Anlage FB angegebenen Quote passt.
Ich finde keine Möglichkeit den Bruchteil pro Immobilie individuell einzustellen.
2)
Die Angaben in den Anlagen V mache ich für das ganze Jahr und durch Angabe des Beginns der Erbegemeinschaft wird dann nur der Anteil ab Beginn der Erbengemeinschaft für die Steuer berechnet.
Sehe ich das richtig? Oder müsste ich das anteilig schon herunterrechnen?
Bis zum Tod meines Vaters muss in der Erklärung meiner Mutter/Vater ja auch alles ebenfalls angegeben werden. Gibt es irgendwo hinweise was es bei diesem Übergang alles zu beachten gibt?
Vielen Dank,
Thomas
Ich mache zum ersten mal die Erlärung der Erbengemeinschaft (Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)).
1)
In der Anlage FB kann ich einen Bruchteil für den Anteil der Aufteilung auf jeden der Erbengemeinschaft angeben. Jedoch gibt es in einer der Anlagen V eine Wohnung die nicht wie alle anderen zu der in Anlage FB angegebenen Quote passt.
Ich finde keine Möglichkeit den Bruchteil pro Immobilie individuell einzustellen.
2)
Die Angaben in den Anlagen V mache ich für das ganze Jahr und durch Angabe des Beginns der Erbegemeinschaft wird dann nur der Anteil ab Beginn der Erbengemeinschaft für die Steuer berechnet.
Sehe ich das richtig? Oder müsste ich das anteilig schon herunterrechnen?
Bis zum Tod meines Vaters muss in der Erklärung meiner Mutter/Vater ja auch alles ebenfalls angegeben werden. Gibt es irgendwo hinweise was es bei diesem Übergang alles zu beachten gibt?
Vielen Dank,
Thomas
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