Hallo zusammen,
meine Frau hat 11/15 ein Gewerbe als Dozentin angemeldet (vorher Freiberuflich) und mit einem Einkommen kleiner 17,5t€ eine Vst.-abzugsberechtigung eintragen lassen. Nun muss sie monatlich eine EüR erstellen und die Meldung an das Finanzamt wegen der Ust. abgeben. Jetzt mal ganz blöd gefragt wie man dies wo machen muss? Sie hat von 11/15-01/16 platt gesagt 2000Eur Einnahmen Umsatzsteuerfrei, Fahrtkosten 200Eur und einen Monitor für 250 zgl.50Eur Mwst gekauft. Im Januar kommen erstmalig Ust.-Steuereinnahme hinzu, die aber erst im Februar auf dem Konto eingehen. Genau wie die Krankenkassen die erst im März erstmalig fällig wird, da wir nicht mal wissen welche Höhe (ca.300Eur p.M.). Weiter wurden Möbel vor 11/15 für das Gewerbe und Arbeitszimmer angeschafft, damit Sie starten kann
Frage:
Was kann/muss ich wo über welches Formular wie angeben und eingeben?
Wird der Überschuss/Ust.-Meldung für 11/15-01/16 wie folgt berechnet? 2000-200-250= 1550Eur. Ust.-Steuer = 0Eur, Vst=50Eur.
Was passiert mit dem Rest der Aufwendungen? Wird dies dann als gemeinsam veranlagt in Anlage G und vorher freiberuflich Anlage S mit meinen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit zum 31.05.16 in unserer Einkommenssteuererklärung vertüftelt? Kann man ev. etwas falsch melden, was sich nicht korrigieren lässt oder dass man Ärger bekommt. Erfolgt hier eine steuerliche Einstufung die ev. fehl am Platz ist, weil man die Kosten für Kranklenversicherung Auto usw. noch nicht hat oder bislang noch keine Ust. hatte? Vielen Dank.
Gruß Chris
meine Frau hat 11/15 ein Gewerbe als Dozentin angemeldet (vorher Freiberuflich) und mit einem Einkommen kleiner 17,5t€ eine Vst.-abzugsberechtigung eintragen lassen. Nun muss sie monatlich eine EüR erstellen und die Meldung an das Finanzamt wegen der Ust. abgeben. Jetzt mal ganz blöd gefragt wie man dies wo machen muss? Sie hat von 11/15-01/16 platt gesagt 2000Eur Einnahmen Umsatzsteuerfrei, Fahrtkosten 200Eur und einen Monitor für 250 zgl.50Eur Mwst gekauft. Im Januar kommen erstmalig Ust.-Steuereinnahme hinzu, die aber erst im Februar auf dem Konto eingehen. Genau wie die Krankenkassen die erst im März erstmalig fällig wird, da wir nicht mal wissen welche Höhe (ca.300Eur p.M.). Weiter wurden Möbel vor 11/15 für das Gewerbe und Arbeitszimmer angeschafft, damit Sie starten kann
Frage:
Was kann/muss ich wo über welches Formular wie angeben und eingeben?
Wird der Überschuss/Ust.-Meldung für 11/15-01/16 wie folgt berechnet? 2000-200-250= 1550Eur. Ust.-Steuer = 0Eur, Vst=50Eur.
Was passiert mit dem Rest der Aufwendungen? Wird dies dann als gemeinsam veranlagt in Anlage G und vorher freiberuflich Anlage S mit meinen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit zum 31.05.16 in unserer Einkommenssteuererklärung vertüftelt? Kann man ev. etwas falsch melden, was sich nicht korrigieren lässt oder dass man Ärger bekommt. Erfolgt hier eine steuerliche Einstufung die ev. fehl am Platz ist, weil man die Kosten für Kranklenversicherung Auto usw. noch nicht hat oder bislang noch keine Ust. hatte? Vielen Dank.
Gruß Chris
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