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Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

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    Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnte. Es geht um die Eingabe der Kapitalerträge aus 2015. Folgender Hintergrund:
    -Heirat 2015
    -Gemeinsame Veranlagung (beide Steuerklasse 4)
    -Jahresbrutto ungefähr gleich hoch
    -Durch Auflösung Aktienfonds Kapitalerträge von 5393€. Da nur ein Freibetrag von 87€ bestand ca. 1300€ direkt von der Bank als Steuer abgeführt
    -Weitere Kapitalerträge ca. 254€
    -nicht Kirchensteuerpflichtig

    -meine Frau ist Kirchensteuerpflichtig und hat ca. 40€ Kapitalerträge. Keine Kapitalertragsteuer abgeführt, da ein Freistellungsauftrag vorhanden war.

    Wie muss ich die Kapitalerträge eingeben um eine Neuberechnung der Kapitalertragsteuer zu erhalten?
    Ich habe bei meinem Antrag 5 angekreuzt(Prüfung bestimmter Kapitalerträge)
    Unter 7 die 5393€ eingetragen
    Unter 12 die 87€
    bei 13 die 254€ weitern Kapitalerträge
    ansonsten keine weiteren Angaben.
    Fülle ich nun für meine Frau eine weiter Anlage KAP aus und gebe ihre 40€ unter 13 an, erhalte ich einen Fehler.

    Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?

    Danke und Grüße!

    #2
    AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

    Zitat von Steuererklaerung Beitrag anzeigen
    Fülle ich nun für meine Frau eine weiter Anlage KAP aus und gebe ihre 40€ unter 13 an, erhalte ich einen Fehler.
    Welchen denn?

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

      ok. ich habe es gerade noch einmal probiert. Ich erhalte keinen Fehler.
      Allerdings bleibt die Frage ob ich bei meiner Frau einen Haken bei 5 oder 6 (Kirchensteuerpflichtig) setzen muss.

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

        Die Kirchenkapitalertragsteuer deiner Frau wäre 2015 automatisch einbehalten worden, wenn ihre Kapitalerträge über dem eingetragenen bzw. beanspruchten Sparerpauschbetrag gelegen hätten, es sei denn, sie hätte dem ausdrücklich widersprochen!

        Wenn du nur deine Anlage KAP beifügen willst, was möglich ist, wenn bei deiner Frau keine Kapitalertragssteuer und dementsprechend auch keine Kirchenkapitalertragsteuer einbehalten worden wäre, musst du in jedem Fall den von deiner Frau tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 13 deiner Anlage KAP eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

          Hallo Charlie,

          vielen Dank für deine Erklärung und Hilfe.

          Nur für mein Verständnis.

          Ich bin davon ausgegangen, dass meine Frau und ich jeweils einen Freibetrag von 801€ haben. Da der durch die Auflösung des Aktienfonds erwirtschaftete Kapitalertrag meine 801€ übersteigt, dachte ich meiner Frau 761€ Kapitalertrag (801€minus ihrer Kapitalerträge von 40€) übertragen zu können. Auf ihren Freibetrag wären dann nach meiner Überlegung Kirchensteuer angefallen.

          Nach deiner Erklärung bekomme ich die verbliebenen 761€ Freibetrag meiner Frau übertragen.

          Danke im voraus.

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            #6
            AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

            Nach deiner Erklärung bekomme ich die verbliebenen 761€ Freibetrag meiner Frau übertragen.
            Genauso ist es! Du gibst bei deiner Anlage KAP in Zeile 13 die 40 € an, die deine Frau 2015 beansprucht hat und in Zeile 12 die 87 €, die du 2015 selbst beansprucht hast.

            Die Anlage KAP deiner Frau musst du nicht beifügen, Zeile 6, also kirchensteuerpflichtig musst du auch nicht ankreuzen, da du selbst nicht kirchensteuerpflichtig bist.

            Du machst nur ein Kreuz bei Zeile 5.

            Aufgrund der Verheiratung habt ihr bei Zusammenveranlagung ab 2015 einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 1.602,00 €. Wer von euch welche Kapitalerträge konkret erzielt hat, spielt keine Rolle.

            Ihr müsst eure Freistellungsaufträge ab sofort auch gemeinsam stellen und die ID's von euch beiden bei den Banken angeben, unabhängig davon, wer Kontoinhaber ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kapitalerträge gemeinsame Veranlagung

              Alles klar. Danke dir!

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