Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

    Ich habe eine Dienstreise in die Schweiz im Jahr 2015 machen müssen. Eckdaten: 1 Tag Anreise, 1 Tag Abreise (jeder auch über 8 Stunden). Ich gebe also 2 Tage bei An- und Abreise an und den Pauschbetrag von 32 Euro, dann habe ich dazwischen einen Tag in der Schweiz verbracht, gebe diesen mit Pauschbetrag 48 Euro an. Daraus ergeben sich Mehraufwendungen von 2*32+49=112 Euro, die dann auch im Feld 474 angegeben werden. Durch im Übernachtungspreis beinhaltetes Frühstück und eine Mittagseinladung des Kunden gebe ich als Kürzungsbetrag 38 Euro an.

    Ich sehe den Fehler hier nicht und beginne zu verzweifeln. Das ist die letzte Angabe, die zu machen ist und das Formular gibt keinerlei Hinweis darauf, was hier falsch sein kann.

    Sowohl Kürzungsbetrag als auch "Summe Mehraufwendungen" werden als fehlerhaft markiert.

    #2
    AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

    Du meinst Anlage N Zeile 56 ? und hast die Schweiz: im Übrigen dort auch ausgewählt.

    Das Tagegeld für einen Tag hast du um 60% (20% + 40%) gekürzt. Wenn die 48,00 € stimmen, wären das nach meiner Berechnung 28,80 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

      Jedenfalls befinden sich die Mehraufwendungen für Verpflegung 2015 auf Seite 16. Seite 17 war 2014.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

        Ich habe es jetzt im Portal für 2015 mal nachgestellt.

        Ich bringe den Fehler auch nicht weg. Es gibt auch keinen Berechnen-Button wie in anderen Zeilen des Formulars.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du meinst Anlage N Zeile 56 ? und hast die Schweiz: im Übrigen dort auch ausgewählt.

          Das Tagegeld für einen Tag hast du um 60% (20% + 40%) gekürzt. Wenn die 48,00 € stimmen, wären das nach meiner Berechnung 28,80 €.
          Das wäre nur der volle Tag am letzten Abreisetag hab ich auch gefrühstückt, daher muss ich mehr abziehen, also noch weitere 20% von 32 Euro, das passiert bei uns bereits automatisch in der firmeninternen Reisekostenabrechnung und funktioniert auch wunderbar für Deutschland (ist aber - wie mir auffällt - für den Abreisetag FALSCH, da dort auch vom ganzen Tagessatz gerechnet wird, macht jedoch hier keinen Unterschied, leider). Es sind also 38 Euro Abzug (oder richtig gerechnet 35, wobei mir 38 Euro abgezogen wurden, was die Gesamtsumme der Erstattung für das Jahr zeigt).

          Irgendwie funktionieren natürlich auch keine Cent-Beträge, sondern nur volle Euro-Beträge, weshalb die Rundungen natürlich zu Inkonsistenzen führen. Letztlich bin ich ratlos.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

            Ich habe in meiner Steuererklärung im EOP nun eine Auslandsreise in die Schweiz mit folgenden Daten eingefügt:

            An-/Abreisetage: 2 mit Pauschale 32
            Abwesenheit von 24h: 1 Tag mit Pauschale 48.

            Bei den Kürzungen 2x9,60 (20% von 48) fürs Frühstück (das ist RICHTIG) und 1x19,20 fürs Mittagessen, sind 38,40, zu meinen Gunsten gerundet 38.

            Ins Summenfeld 474 kommen somit 112-38, also 74. Daten geprüft, kein Fehler. Berechnung durchgefüht, es kommt was raus (ob es stimmt, habe ich nicht nachgerechnet, weil ich keine Lust hatte, meine schon vorhandenen inländischen Reisen rauszunehmen).

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

              Ich habe es heute noch mal nachgestellt, jetzt gibt es keine Fehlermeldung mehr.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

                Ja, passt jetzt. Es war nicht offensichtlich, dass da der Anteil subtrahiert werden musste.

                Ich würde mir wirklich eine bessere Hilfe wünschen.

                DANKE!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage N 17 (VMA), Ziffer 56: Fehler bei Prüfung der Eingaben

                  Zitat von Broicher Beitrag anzeigen
                  Ja, passt jetzt. Es war nicht offensichtlich, dass da der Anteil subtrahiert werden musste.

                  Ich würde mir wirklich eine bessere Hilfe wünschen.

                  DANKE!
                  Anregungen bitte senden an hotline@elster.de.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X