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Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

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    Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

    Hallo!

    Ich bin eigentlich ein großer Fan solcher Eingabemasken, wenn auch das Programm nicht gerade für den intuitiven Gebrauch erstellt wurde. Das hätte man verständlicher lösen können, aber das soll hier nun nicht das Problem sein.



    Alles ist eingegeben und geprüft - jedoch möchte ich vor dem Absenden mir die Steuer vorab berechnen lassen, wie in Vergangenheit auch, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Dabei tauchen im PDF folgende Abbruchhinweise auf (Korrektur - einen Abbruchhinweis konnte ich zwischenzeitlich lösen, dieser ist noch offen):

    - "Sie haben für sich oder/und Ihren Ehegatten Einkommens- bzw. Lohn- / Entgeltersatzleistungen im Hauptvordruck und in der Anlage N mit identischen Werten erklärt, bitte prüfen Sie Ihre Angaben."



    Bei den Entgeltersatzleistungen handelt es sich um das Elterngeld - meines Wissens nach, sollte man dies im Hauptvordruck unter "Sonstige Angaben und Anträge: 17 Einkommensersatzleistungen" und in Anlage N "Angaben zum Arbeitslohn: 8 Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen" eintragen, nicht richtig? Welches streiche ich raus?


    Schade, dass man diese Abbruchmeldungen nicht umgehen kann oder man keine zusätzliche Hilfestellung vom Programm erhält. Ich möchte es ungerne absenden, ohne eine Vorabberechnung zu bekommen.

    Ich danke für jeden Tipp!

    Viele Grüße,
    Elster-Mom SuiGeneris
    Zuletzt geändert von SuiGeneris; 02.03.2016, 11:37.

    #2
    AW: Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

    Hallo SuiGeneris,

    also grundsätzlich können Lohnersatzleistungen nicht doppelt eingetragen werden -> wenn auf der Anlage N noch Lohneinkünfte vorhanden sind, dann würde ich den Eintrag dort lassen und im Hauptvordruck entfernen.
    Welche Erklärung machst du denn ?
    Im kostenlosen Elsterformular gibt es ab 2015 nur noch den Eintrag im Hauptvordruck und in der Anlage N keine Eintragungsmöglichkeit mehr -> ob das im EOP wo du unterwegs bist in 2015 auch so ist, habe ich noch nicht getestet.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

      Zitat von SuiGeneris Beitrag anzeigen
      Hallo!

      Bei den Entgeltersatzleistungen handelt es sich um das Elterngeld - meines Wissens nach, sollte man dies im Hauptvordruck unter "Sonstige Angaben und Anträge: 17 Einkommensersatzleistungen" und in Anlage N "Angaben zum Arbeitslohn: 8 Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen" eintragen, nicht richtig? Welches streiche ich raus?

      Super, ich konnte es lösen - lernen durch rumprobieren Für den Fall, dass die Frage nochmal auftaucht und das hier jemand lesen sollte: Die Angaben im Hauptvordruck sind zu löschen. Vermutlich, weil nicht jeder eine Anlage N einreicht, hier wäre die Angabe ausreichend. Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.

      Viel Erfolg bei der Steuer

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo SuiGeneris,

      also grundsätzlich können Lohnersatzleistungen nicht doppelt eingetragen werden -> wenn auf der Anlage N noch Lohneinkünfte vorhanden sind, dann würde ich den Eintrag dort lassen und im Hauptvordruck entfernen.
      Welche Erklärung machst du denn ?
      Im kostenlosen Elsterformular gibt es ab 2015 nur noch den Eintrag im Hauptvordruck und in der Anlage N keine Eintragungsmöglichkeit mehr -> ob das im EOP wo du unterwegs bist in 2015 auch so ist, habe ich noch nicht getestet.

      Tschüß
      Hallo holzgoe,

      danke für deine rasche Antwort! Es handelt sich um eine Einkommenssteuererklärung. Im EOP habe ich beide Felder als Eintragungsmöglichkeit, das sollte man wohl ändern lassen - man bemüht sich ja, alle Felder zu nutzen, damit auch nichts vergessen wird.

      Viele Grüße!

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        #4
        AW: Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

        Hallo SuiGeneris,

        grundsätzlich würde ich sagen -> Eintrag im Hauptvordruck, den muss jeder ausfüllen. Wer eine Anlage N ausfüllt -> kann es dann dort weglassen bzw. es gibt keine Eingabemöglichkeit mehr dazu.

        Verbesserungsvorschläge an hotline@elster.de

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerberechnung nicht möglich trotz erfolgreicher Prüfung der Eingaben

          Wer eine Anlage N ausfüllt -> kann es dann dort weglassen bzw. es gibt keine Eingabemöglichkeit mehr dazu.
          Eigentlich ist das im Portal bereits genauso ausgestaltet wie bei ElsterFormular, d. h. Elterngeld gehört auch hier ausschließlich im Hauptvordruck erklärt!

          Hinweis vor Zeile 91:
          Bitte machen Sie hier nur Angaben zu Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz (ohne Beträge laut Zeile 27 der Anlage N).


          Hinweis zu Zeile 27 der Anlage N:
          Machen Sie bitte Angaben zu Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung).

          Doppeleinträge lassen sich im ElsterOnline-Portal trotzdem nicht verhindern, da dort das Feld auch Direkteinträge zulässt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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