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Verlustvortrag Auslandsstudium

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    Verlustvortrag Auslandsstudium

    Hallo Zusammen,

    folgendes Szenario:

    Praktikum 01.2014 - 08. 2014
    Masterstudium im Ausland von 09.2014 - 08.2015
    Erste Tätigkeit ab 09.2015

    Ich möchte jetzt gerne einen Verlustvortrag angeben (Studiengebühren, Mieten, Tagespauschalen etc). Kann ich dies auch noch Rückwirkend für das Jahr 2014 machen und gebe ich dazu einfach die Gesamtsumme 2014 + 2015 an und reiche die entsprechenden Belege ein? Bzw wo trage ich diese Summe für den Verlustvortrag überhaupt ein?

    Achja vielleicht noch kurz die Frage, lohnt sich der Aufwand überhaupt, wenn ich mit den Ausgaben 2014 und den Ausgaben 2015 aus dem Studium nicht über den Bruttoarbeitslohn aus dem Praktikum und der ersten Tätigkeit komme? Wahrscheinlich nicht...?!

    Danke und Grüße
    Steuerniete
    Zuletzt geändert von steuerniete; 05.03.2016, 12:25.

    #2
    AW: Verlustvortrag Auslandsstudium

    Kann ich dies auch noch Rückwirkend für das Jahr 2014 machen und gebe ich dazu einfach die Gesamtsumme 2014 + 2015 an und reiche die entsprechenden Belege ein? Bzw wo trage ich diese Summe für den Verlustvortrag überhaupt ein?
    Das geht zwar, aber nur in der Form, dass du eine Steuererklärung für das Jahr 2014 einreichst und deine Studienkosten 2014 in der Anlage N als Werbungskosten geltend machst.

    ... lohnt sich der Aufwand überhaupt, wenn ich mit den Ausgaben 2014 und den Ausgaben 2015 aus dem Studium nicht über den Bruttoarbeitslohn aus dem Praktikum und der ersten Tätigkeit komme? Wahrscheinlich nicht...?!
    Wenn du Steuern, also Lohnsteuer bezahlt hast, lohnt es sich immer, wenn deine Werbungskosten pro Jahr über 1.000,00 € liegen.

    Mit dem ElsterOnline-Portal haben deine Fragen allerdings nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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