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Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

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    Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

    Hallo gemeinsam,

    eigentlich habe ich im ElsterOnline-Portal alles wie im letzten Jahr gemacht:
    -IdentifizierungsDatei funktionier!
    -LoginPasswort funktioniert!
    -AbrufCode ist nach wie vor vorhanden und scheinbar auch noch gültig!

    Aber dann:
    Der Belegabruf betreffend meine EkStErklärung 2015 hinsichtlich der Lohnsteuerbescheinigung meines AG (diese liegt mir schriftlich bereits seit Anfang Januar 2016 vor) ist nicht abrufbar - sehr wohl jedoch die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte, nur bitte die hilft ja nun mal für die Erklärung nicht wirklich weiter.
    Das Gleiches auf für selbige Bescheinigung meiner Gattin nicht funzt irritiert mich dann doch.

    Beide AG versicherten, ihre Meldungen recht und zeitig (üblich bereits Ende Januar 2016) gegenüber der Finanzverwaltung abgegeben zu haben.

    So steh' ich nun da ich armer Tor ..... Wer wird mir helfen?

    LG und euch allen einen tollen Tag wünscht
    der Klugscheißer

    - - - Aktualisiert - - -

    PS: es gibt keinerlei Fehlermeldungen bei den Belegabrufen

    #2
    AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

    Nur so mal so OT: Ich kriege immer zu viel, wenn ich höre, dass die Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer Anfang Januar vorliegt, die Meldung aber erst Ende Januar erfolgte. Der Arbeitgeber HAT zu übermitteln UND DANN dem Arbeitnehmer einen Ausdruck auszuhändigen. Anders geht es auch nicht, denn die auch auf dem Ausdruck befindliche Transferticketnummer, mit der man ggf. den Datensatz suchen kann, kann ja erst nach erfolgter Meldung entstehen, d.h. der Ausdruck von Anfang Januar hat diese Angabe nicht.

    OT-Modus wieder aus
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

      Leider gibt es immer noch Softwareanbieter, die einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung vor Übermittlung ermöglichen. Teilweise wird dann gar nicht übermittelt, teilweise das Protokoll dazu nicht abgeholt...

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        #4
        AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

        Dass der Belegabruf jetzt gleich bei 2 Personen mit unterschiedlichen Arbeitgebern nicht funktionieren soll, erscheint mir ziemlich ungewöhnlich.

        Ich würde mal testweise das Jahr 2014 für den Belegabruf auswählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

          Hallo Klugscheißer,

          verrate uns doch einmal was auf deiner Lohnsteuerbescheinigung für ein Datum der Übermittlung steht und dazu gibt es eine lange Transferticketnummer, das wäre ein Nachweis, dass der AG wirklich gesendet hat.

          Ich erlebe immer wieder Fälle, wo sich AG freuen, dass Sie es mit ihrem Programm geschafft haben, den AN schon in der ersten Januarwoche die Lohnsteuerbescheinigung in die Hand zu drücken, aber keine Übermittlung gemacht, geschafft oder hinbekommen haben -> siehe Beitrag V.Liersee und den Grundsatz hat Picard777 schon erläutert -> erst erfolgreich übermitteln, fehlerfreie Verarbeitung durch Protokollabholung bestätigt haben -> dann Ausdruck an AN möglich.

          Tschüß

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            #6
            AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

            Hallo Klugscheißer,

            ich würde Ihnen raten mal bei dem für Sie zuständigen Finanzamt anzurufen und nachzufragen ob die Datensätze für die Jahreslohnsteuerbescheinigungen dort schon vorliegen.
            Falls Nein (wovon ich fast ausgehe), dann liegt der Fehler nicht beim Belegabruf sondern bei dem Arbeitgeber, da dieser noch nicht (erfolgreich) übermittelt hat.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

              Hallo Holzgoe,

              z.B. steht auf der meiner Gattin 4833151050160356 .... und wurde wohl am 26.02.2016 übertragen.
              Nur - bitte was hilft mir das weiter?

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                #8
                AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                ist es nicht so, dass man nach dem Abruf ein zwei Tage warten muss, bis die Daten aus den einzelnen e-Speichern für die ID-Nr. zusammengeführt werden? Vielleicht ist das das akute Problem.

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                  #9
                  AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                  Hallo Klugscheisser,
                  bei mir funktioniert das auch nicht. Andere Belege lassen sich abrufen, auch die für das Jahr 2014 komplett. Für 2015 kann ich vom Arbeitgeber auch keine Belege abrufen.
                  Ziemlich blöd. Mein Arbeitgeber weiss auch nicht, woran es liegt. Er hat alles übermittelt.

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                    #10
                    AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                    Hallo Kloebi,

                    danke für die Antwort.
                    Nur: ich habe die Belegabrufe letzte Woche Montag veranlasst ..... und dann die system-(und eventuell beamten- ;-)) )bedingte "Aktenverweildauer" von besagten 2 Tagen abgewartet ..... und nix kam bis Freitag! Folglich: gleich Freitag nochmals einen Belegabruf gestartet - wieder ohne jedwede Fehlermeldung und heute früh: nix war es mit der Herrlichkeit.

                    Übrigens dazu: die Lohnsteuereinträge z.B. bezüglich Religionszugehörigkeit kann ich jederzeit abrufen ... und die kommen sofort; ob da wohl der liebe Gott dann doch seine Hand mit im Spiel hat? *smile*

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Hi Retika - "Leidensgenossin/e",

                    ich wohne in NRW ..... mag es daran liegen? In welchem Bundesland wohnst du?

                    Ja, 2014 bekomme ich auch alles ... noch und nöcher - nur möchte das FA irgendwann meine Erklärung 2015 haben *säufts*

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                      Zitat von Klugscheißer Beitrag anzeigen
                      Hallo Kloebi,

                      danke für die Antwort.
                      Nur: ich habe die Belegabrufe letzte Woche Montag veranlasst ..... und dann die system-(und eventuell beamten- ;-)) )bedingte "Aktenverweildauer" von besagten 2 Tagen abgewartet ..... und nix kam bis Freitag! Folglich: gleich Freitag nochmals einen Belegabruf gestartet - wieder ohne jedwede Fehlermeldung und heute früh: nix war es mit der Herrlichkeit.

                      Übrigens dazu: die Lohnsteuereinträge z.B. bezüglich Religionszugehörigkeit kann ich jederzeit abrufen ... und die kommen sofort; ob da wohl der liebe Gott dann doch seine Hand mit im Spiel hat? *smile*
                      Hallo Klugscheißer,

                      diese Daten sind ja ein extra Beleg zum Abruf -> Stammdaten und Religionszugehörigkeit , da steht ja durchaus oft auch drin -> keiner erhebenden Religionsgemeinschaft angehörend.

                      Tschüß

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Klugscheißer Beitrag anzeigen
                      .....Hi Retika - "Leidensgenossin/e",

                      ich wohne in NRW ..... mag es daran liegen? In welchem Bundesland wohnst du?

                      Ja, 2014 bekomme ich auch alles ... noch und nöcher - nur möchte das FA irgendwann meine Erklärung 2015 haben *säufts*
                      Hallo Klugscheißer,

                      grundsätzlich hast du ja bis zum 31.05.2016 Zeit und wenn du alles beisammenhast kannst du natürlich deine Steuererklärung auch versenden ohne den Belegabruf zu nutzen, was ja nur als zusätzlicher Service angeboten wird, bzw. auch als mit ELSTER bin ich schneller verkauft wird.

                      Ich persönlich bin schneller, wenn ich die Datenübernahmefunktion im Elsterformular benutze und die geänderten Werte überschreibe -> nur mal so am Rande.

                      Tschüß
                      Zuletzt geändert von holzgoe; 22.03.2016, 11:31. Grund: Ergänzung

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                        #12
                        AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                        Hi Klugscheißer,
                        das liegt nicht am Bundesland. Ich wohne in Baden - Württemberg .
                        Ich habe die Daten jetzt wie früher per Hand eingegeben .
                        Falls du den Fehler findest, gib bitte Bescheid.

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                          #13
                          AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                          Hallo Retika,

                          werde mich mit der Hotline jetzt mal per Mail auseinandersetzen!
                          Ob es was bringt - ich werde es auf jeden Fall posten!

                          Mit einer schnellen Antwort rechne ich allerdings nicht - ist ja Eierfest! *smile*

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                            Hallo zusammen,

                            bei meinem Mann und mir bestehen die gleichen Probleme mit dem Belegabruf. Die Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 sind nicht abrufbar, obwohl diese von den Arbeitgebern übermittelt wurden. Wir haben unterschiedliche Arbeitgeber, die Großunternehmen sind. Meine Lohnsteuerbescheinigung wurde am 18.01.2016 und die von meinem Mann am 18.02.2016 übermittelt. Die Transferticketnummern liegen uns jeweils vor. Wir wohnen in Hessen. Die Daten zu Riesterrente, Krankenversicherung usw sind hinterlegt. Es fehlen noch zusätzlich die Daten vom Versorgungsamt - Elterngeldstelle. Für das Jahr 2014 sind die Daten zum Beispiel komplett hinterlegt und abrufbar.

                            Es wäre interessant zu wissen, ob hier vielleicht ein genereller Fehler vorliegt....

                            Viele Grüße

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Belegabruf der Lohnsteuerbescheinigung etc 2015 funktioniert nicht

                              Nein, es liegt kein genereller Fehler vor.

                              Ich habe meine ESt 2015 bereits in der ersten März Woche gemacht und bekam über den Belegabruf auch die Jahreslohnsteuerbescheinigungen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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