Meine Frau war im Öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt und verstarb eines natürlichen Todes. Ich erhalte eine kleine Rente aus der Zusatzversicherung des ÖD ((ZVK-KVBW). Laut tel. Auskunft meiner FA-Bearbeiterin steht die Hinterbliebenenpauschale nur Personen zu, wenn der Tod durch Arbeitsunfälle im ÖD eintrat. Unter Elster-Hilfe steht nur: "Pauschale wird gewährt z.B. bei Versorgungsbezügen oder Rente der gesetzlichen Unfallversicherung"
Stimmt die Aussage meiner FA-Bearbeiterin?
Wie kann man die Elster-Hilfe verbessern, um die Bedingungen für die Gewährung einer solchen Pauschale klarzustellen?
Stimmt die Aussage meiner FA-Bearbeiterin?
Wie kann man die Elster-Hilfe verbessern, um die Bedingungen für die Gewährung einer solchen Pauschale klarzustellen?
Kommentar